Opfer zu 80 Prozent schwerbehindert
Gericht schlägt Vergleich wegen gewalttätigem SEK-Einsatzes vor
Dabei wurde der selbstständige Unternehmer von den vermummten Polizeibeamten aus dem Auto gezerrt, zu Boden geworfen und festgenommen. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung erwiesen sich die Vorwürfe als haltlos.
Der heute 56-Jährige ist aufgrund der bei dem Einsatz erlittenen Verletzungen nach eigenen Angaben zu 80 Prozent schwerbehindert und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Der Mann hatte vom Landgericht Bonn 30.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in sechsstelliger Höhe zugesprochen bekommen. Gegen die Entscheidung hatte das Land Berufung eingelegt. Nach Angaben eines OLG-Sprechers ließen die Kölner Richter nun erkennen, dass sie das Bonner Urteil bestätigen wollen und das Land den Prozess damit verlieren würde.
Die Vertreter des Landes und der Kläger können nun innerhalb von vier Wochen dem Vergleichsvorschlag zustimmen oder ihn ablehnen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, will das OLG am 16. Oktober ein Urteil verkünden.
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Am 14. Aug. 2008 unter:
justizStichworte:
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Kürzung der Erwerbsminderungsrente laut Bundessozialgericht rechtmäßig »

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