Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Kabinett berät Reform des Zugewinnausgleichs bei Scheidungen

"Mogeleien verhindern"

Die Möglichkeit zu Mogeleien bei Vermögenswerten zulasten des Ex-Partners soll bei Scheidungsverfahren künftig eingeschränkt werden. Mit der Reform des Zugewinnausgleichs würden "einige Ungereimtheiten" in den bisherigen Regelungen bereinigt, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (19. August) in Berlin. Die Gesetzesänderungen, die am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts stehen, schaffen laut Zypries mehr Gerechtigkeit bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsfall. Familienrechtsexperten forderten derweil weitergehende Reformen der Ausgleichssysteme nach Scheidungen.

Beim sogenannten Zugewinnausgleich werden die im Laufe der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögenswerte per Ausgleichszahlung je zur Hälfte auf die beiden Geschiedenen verteilt. Der Stichtag für die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung soll dabei künftig auf das Datum der Zusendung des Scheidungsantrags vorverlegt werden. Bisher galt hier der Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung vor Gericht als Stichtag. Mit der Neuregelung solle verhindert werden, dass ein Partner in der Zwischenzeit Geld beiseite schaffen könne und der Ausgleichsberechtigte "in die Röhre guckt", sagte Zypries.

Zudem können Ehepartner künftig im Scheidungsverfahren bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass der andere Partner gemeinsam erworbene Vermögenswerte zur Seite schaffen will.

Zusätzlich sollen Scheidungswillige bei Vermögensauskünften ihrer Ex-Partner künftig Belege verlangen können. Insbesondere bei Selbstständigen sei die Frage, was der Partner eigentlich verdiene, "immer wieder ein extremer Streitpunkt", erläuterte Zypries. Die Auskunftspflicht solle dazu beitragen, Rechtsstreitigkeiten von Anfang an zu vermeiden.

"Negatives Anfangsvermögen"

Darüber hinaus sieht die Reform vor, die Schulden eines Ehepartners, die während der Ehe gemeinsam getilgt wurden, künftig bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs zu berücksichtigen. Bisher hätten die Betroffenen die Schuldentilgung nicht als Vermögenszuwachs ausgleichen müssen, hieß es. Ein "negatives Anfangsvermögen" werde demnach künftig berücksichtigt, womit eine "große Ungerechtigkeit" beseitigt werde, sagte Zypries.

Die Gesetzesänderungen sollen nach den Plänen des Ministeriums zum 1. September kommenden Jahres in Kraft treten. Die Änderungen nutzten wahrscheinlich vor allem den Ehefrauen, weil sie häufiger die wirtschaftlich Schwächeren seien, sagte die Justizministerin.

Heinrich Schürmann, Vorstandsmitglied des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT), begrüßte die Neuregelungen. Es handle sich um "wichtige Änderungen", die seit Jahren von Fachverbänden gefordert würden. Allerdings könnten Vermögensmanipulationen unmittelbar nach der Trennung auch künftig nicht verhindert werden.

Schürmann betonte zugleich, dass es sich bei der Reform nur um Korrekturen in Einzelfragen handle. Notwendig sei darüber hinaus generell eine engere Verzahnung der drei Ausgleichssysteme Unterhalt, Versorgungs- und Zugewinnausgleich. Diskussionen zu deren Neuregelung stünden unter anderem auch auf dem Programm des kommenden Juristentages im September in Erfurt.