Ohne gerichtliche Genehmigung

Bundesregierung will Geldgeschäfte betreuter Menschen erleichtern

Durch eine Gesetzesänderung sollen betreute Menschen künftig ihre Geldgeschäfte leichter regeln können. Sofern auf dem Konto des Betreuten ein Guthaben von mehr als 3000 Euro vorhanden ist, brauchte der zuständige Vormund bisher nach Angaben des Bundesjustizministeriums für die Erledigung jedes Bankgeschäfts eine gerichtliche Genehmigung. Diese Regelung solle künftig wegfallen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Dienstag (19. August) in Berlin.

Damit solle der bürokratische Aufwand verringert werden. Nach den Plänen des Ministeriums soll die Neufassung ab 1. September kommenden Jahres in Kraft treten.

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