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FDP fordert besseren Schutz für Berufsgeheimnisträger
Der Paragraf 160a der Strafprozessordnung müsse dahingehend geändert werden. Leutheusser-Schnarrenberger befürchtet, dass die derzeit geltende Bestimmung ansonsten zur Messlatte für weitere Gesetze werde. Als Beispiel nannte sie die geplante Neuregelung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes im Anti-Terror-Kampf (BKA-Gesetz).
Mit dem Gesetz soll das BKA zur Abwehr von Terrorgefahren künftig unter anderem die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern sowie für die optische und akustische Wohnraumüberwachung erhalten. Der FDP-Entwurf wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) unterstützt.
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Am 20. Aug. 2008 unter:
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