Berechnung der Steuerfreibeträge

Keine Einreiseerlaubnis bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II bekommen Ausländer keine Einreiseerlaubnis für Deutschland. Ob die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen würden, sei unerheblich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. Ausschlaggebend sei, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sei.

Geklagt hatte eine 1990 geborene Türkin, die ihrer Mutter nach Deutschland nachziehen wollte. Ihr Antrag auf ein Visum hatten die zuständigen Behörden abgelehnt, weil das Einkommen der Mutter nach Abzug der steuerlichen Freibeträge nicht zum Unterhalt der beiden ausreichte. Mutter und Tochter hätten deshalb einen Anspruch auf Sozialleistungen gehabt.

Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr allein wegen der Berechnung der Steuerfreibeträge der Nachzug verweigert werde. Das Einkommen werde dadurch nicht wirklich vermindert, argumentierte sie. Das Gericht wies ihre Klage dennoch ab.

(AZ: BVerwG 1 C 32.07 - Urteil vom 26.8.2008)

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