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Landesregierung muss Unterlagen an U-Ausschuss herausgeben

Rechte des Untersuchungsausschusses

Die sächsische Landesregierung muss dem Landtagsuntersuchungsausschuss zur Aktenaffäre die bislang verweigerten Unterlagen grundsätzlich herausgeben. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Freitag (29. August) in Leipzig. Damit war die Organklage des Ausschusses gegen die Staatsregierung weitgehend erfolgreich. (Az: Vf. 154-I-07)

Das Gremium war im Juli 2007 eingesetzt worden, konnte aber unter anderem wegen der fehlenden Akten noch keinen Zeugen vernehmen. Unter Verweis auf Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschusses hatte die Regierung die angeforderten Akten verweigert.

Damit seien die Rechte des Gremiums verletzt worden, urteilten die Leipziger Richter. Zwar berührten Teile des Untersuchungsauftrags den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Dies führe jedoch nicht zur Verfassungswidrigkeit des Einsetzungsbeschlusses in seiner Gesamtheit.

Ausschusschef Klaus Bartl (Linke) sprach von einem "klaren Sieg". Die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof habe das Gremium jedoch ein Jahr gekostet, "das ist der bittere Beigeschmack". Der komplette Untersuchungsauftrag könne angesichts der in einem Jahr anstehenden Landtagswahl nicht mehr abgearbeitet werden, sagte Bartl. Nun werde er der Regierung kurze Fristen zur Herausgabe der Unterlagen setzen.

Die auch als "Sachsen-Sumpf" bezeichnete Affäre war im Mai 2007 durch Bekanntwerden einer Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes zu angeblichen kriminellen Netzwerken mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. Die in dem Dossier aufgelisteten Vorwürfe reichten angeblich von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution und Bandenkriminalität. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte im Frühjahr 2008 sämtliche Ermittlungen gegen die Juristen ein.