Urteil nicht rechtskräftig
"Hartz IV"-Empfänger muss Telefonanschluss selbst zahlen
Nach Ansicht der Kammer erstreckt sich die Beihilfe ausschließlich auf den Erwerb von Einrichtungsgegenständen und Haushaltsgeräten. Ein Telefonanschluss zähle jedoch nicht dazu. Die Erstausstattung sei kein umfassendes Startpaket. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Az.: S 6 AS 1786/06)
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Am 29. Aug. 2008 unter:
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