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Volksabstimmungen bei Privatisierungs-Vorhaben gefordert

"Handlungsfähigkeit des Stadtrates"

Der Solinger Stadtrat hat am Donnerstag (11. September) ein Bürgerbegehren gegen ein Privatisierungs-Vorhaben für unzulässig erklärt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten erreichen, dass Bereiche "öffentlicher Daseinsvorsorge" wie Kliniken, Abfallentsorgung, Stadtbibliothek, Volkshoch- und Musikschule im Besitz der Stadt bleiben. Sie hatten dafür im Juni fast 7000 Unterschriften eingereicht. Die Ratsmehrheit hält das Bürgerbegehren jedoch für rechtswidrig, weil es im Erfolgsfall die Handlungsfähigkeit des Rates zu sehr einschränke. Die Initiative "Mehr Demokratie" fordert jetzt, dass Pläne zur Privatisierung öffentlicher Unternehmen generell den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. "Vorhaben, die auf die Gründung, Rechtsstatusänderung oder den Verkauf von öffentlichen Unternehmen zielen, sollten obligatorisch vors Volk gebracht werden", forderte Alexander Slonka von der Initiative "Mehr Demokratie" am Freitag (12. September) in Köln. "In der Schweiz ist es ganz selbstverständlich, dass die Bürger hier das letzte Wort haben."

Die direkte Demokratie schaffe bei solch wichtigen Fragen Transparenz und Vertrauen, meint Slonka. Hierdurch könne auch die Qualität von Privatisierungsverträgen verbessert werden. "Kritische Stimmen etwa zum Mitarbeiterschutz und zur zukünftigen Qualität der Leistungen von zur Privatisierung vorgesehenen Unternehmen würden eher gehört und Verbesserungsvorschläge frühzeitig aufgenommen und integriert."

Auch der Schweizer Demokratie-Experte Professor Reiner Eichenberger spricht sich für die verpflichtende Durchführung von Bürgerentscheiden zu wichtigen kommunalpolitischen Fragen aus. "Obligatorische Referenden sollten für alle wichtigen Entscheidungen vorgesehen werden. Sie lösen einen besonders sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurs aus, weil sie nicht einer ideologischen Ecke oder Partei zugeordnet werden", so der Finanzwissenschaftler von der Universität Fribourg.

Das Solinger Privatisierungsbegehren war das vierte seiner Art in Nordrhein-Westfalen. Zuvor hatten eine Initiative in Essen und zwei in Mülheim noch die Zulässigkeitsprüfung bestanden und waren zur Abstimmung gekommen.