"Bestehende Gesetze ausreichend"
Opposition kritisiert geplantes BKA-Gesetz als verfassungswidrig
"Wir sind auch so gut zu schützen", betonte Stadler. Er fürchte aber, "dass die große Koalition unbelehrbar sein wird. Dann wird wieder einmal das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben und die Bundesregierung auf den Pfad der Tugend, sprich: der Rechtsstaatlichkeit, zurückführen müssen."
Auch Grünen-Chef Reinhard Bütikofer verwies auf das Vorhaben der Grünen-Fraktion, gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. Dies unterstütze die Parteiführung ausdrücklich. Die Anhörung zeige, dass der Gesetzentwurf "so nicht verfassungsmäßig ist". Er kritisierte zugleich die "Steigerung der akustischen Überwachung und der staatlichen Peep-Show, also der Videoüberwachung".
Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke betonte, die Sachverständigen hätten "so zahlreiche Bedenken gegen die beabsichtige Ausweitung der BKA-Befugnisse erhoben, dass es unmöglich ein 'Weiter so' geben darf". Das BKA-Gesetz drohe die Bürgerrechte massiv zu beschädigen. Das gelte vor allem für die Aufweichung des Informantenschutzes und die Online-Durchsuchung.
Die Jungen Liberalen (JuLis) nannten das Gesetz eine "Katastrophe für die Bürgerfreiheit". JuLi-Chef Johannes Vogel hob hervor: "Die Privatsphäre der Menschen wird damit faktisch abgeschafft."
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnte: "Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert." Das sei eine grundlegende Gefahr.
Dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gehen die Befugnisse hingegen nicht weit genug. "Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte auch heimlich die Wohnung betreten dürfen", meint der CDU-Politiker. Dies gelte insbesondere für die technische Vorbereitung der heimlichen Online-Durchsuchung, aber auch bei anderen Ermittlungen.
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