"KSK-Soldaten handeln in rechtlicher Grauzone"
Kurnaz-Untersuchungsausschuss beendet Arbeit
Der in Bremen geborene Kurnaz war als angeblicher Taliban-Kämpfer Ende 2001 in Pakistan festgenommen und den US-Truppen in Afghanistan übergeben worden. Ende Januar 2002 wurde er ins US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht und kam erst im August 2006 frei.
Lamers sagte, die Mehrheit des Ausschusses habe festgestellt, "dass weder der Nachweis für den von Murat Kurnaz behaupteten Tathergang noch der Nachweis für das Gegenteil erbracht wurde. Der überwiegende Teil der Beweismittel lässt keinen Schluss auf eine Misshandlung zu."
Auch die FDP stellte in ihrem Minderheitsvotum zum fest, die erhobenen Anschuldigungen hätten "durch den Untersuchungsausschuss weder zweifelsfrei bestätigt noch umfassend entkräftet werden". Allerdings sei auch klargeworden, dass das KSK im Einsatz "bezüglich des Umgangs mit Nichtkombattanten in einer von der Bundesregierung zu verantwortenden rechtlichen Grauzone handeln" musste.
Für die Linke hingegen ist klar, dass deutsche Soldaten bei ihrem Wachdienst in Kandahar gegen Recht und Gesetz verstoßen beziehungsweise es unterlassen haben, auf Verletzungen des Völkerrechts aufmerksam zu machen. Die Soldaten seien ohne klare rechtliche Grundlage in den Einsatz geschickt worden, kritisierte Linke-Ausschussmitglied Paul Schäfer. Dies sei eine "vorsätzliche Verantwortungslosigkeit" der früheren Bundesregierung gewesen. Das Fazit könne nur lauten, diese Spezialkräfte der Bundeswehr aufzulösen.
Die Koalitionsvertreter im Ausschuss widersprachen dieser Sichtweise energisch. "Der Einsatz dieses Truppenteils war erfolgreich und völkerrechtskonform", so Lamers. Die Mehrheit des Ausschusses sei der Ansicht, dass die Entsendung des KSK nach Afghanistan nach der Anforderung durch die amerikanischen Verbündeten "die politisch richtige Entscheidung war".
Aus Sicht der Grünen bleiben dennoch offene Problemfelder. So sei es fraglich, ob der konkrete Auftrag der Gefangenenbewachung von dem Bundestagsmandat gedeckt war, heißt es in dem Minderheitsvotum der Fraktion. Auch sei es nicht gelungen, abschließend zu klären, ob die von Kurnaz erhobenen Vorwürfe gegen KSK-Angehörige insgesamt zutreffend sind. "Letztlich standen Aussagen gegen Aussagen. Vieles spricht jedoch dafür, dass sich der Vorfall so abgespielt hat, wie Murat Kurnaz ihn aus der Erinnerung geschildert hat."
Der Abschlussbericht des Kurnaz-Untersuchungsausschusses hat nach Angaben von Lamers 470 Seiten und soll "in Gänze" der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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