Lösegeldforderungen
Reisegruppe in Ägypten entführt
Nach ägyptischen Angaben hatten die Gruppe in dem Gebiet Kark-Talh an einer Wüstensafari teilgenommen, als die Autos von vier maskierten und bewaffneten Männern gestoppt wurden. In den vier Fahrzeugen befanden sich den Angaben zufolge elf Touristen, zwei Reiseleiter, vier Fahrer, ein Verantwortlicher des Reiseunternehmens sowie ein Sicherheitsbeamter. Die Geiseln seien dann in Richtung Sudan gebracht worden.
Der italienischen Nachrichtenagentur Ansa zufolge waren in der Reisegruppe neben den fünf Deutschen auch fünf Italiener und ein Rumäne. Es soll ein Lösegeld in Höhe von 15 Millionen US-Dollar gefordert worden sein. Eine Lösegeldforderung soll nach Angaben der ägyptischen Botschaft in Berlin vom Inhaber des Reiseunternehmens bestätigt worden sein. Er habe seiner Frau telefonisch mitgeteilt, es handele sich bei den Männern um Kriminelle, die Lösegeld wollten.
Inzwischen sollen laut dem Nachrichtensender Al Arabija Verhandlungen mit den Entführen begonnen haben. Vom Auswärtigen Amt wurden jedoch keine Angaben zu den Lösegeldforderungen gemacht. Der Krisenstab sei um eine "rasche Lösung" bemüht, hieß es lediglich.
Bislang hat Deutschland immer offiziell Lösegeldzahlungen dementiert. Allerdings wird in Sicherheitskreisen davon ausgegangen, dass ohne eine Zahlung nicht mit einem raschen Ende der Entführung zu rechnen sei.
In den vergangenen Jahren waren in Ägypten bei Anschlägen mehrere hundert Menschen getötet worden, darunter zahlreiche ausländische Touristen. Betroffen waren dabei die wichtigsten touristischen Zentren des Landes wie Kairo, Luxor, Hurghada und Sinai.
Beim letzten großen Anschlag vom April 2006 im Taucherressort Dahab auf der Halbinsel Sinai starben mehr als 20 Menschen, mehr als 60 wurden verletzt. Unter den Getöteten war auch ein deutscher Junge. Den letzten Entführungsfall, von dem Bundesbürger in dem nordafrikanischen Land betroffen waren, gab es im März 2001. Damals wollte ein Ägypter mit der Geiselnahme von vier Deutschen in Luxor das Sorgerecht für seine beiden in der Bundesrepublik lebenden Söhne erzwingen.
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Am 22. Sep. 2008 unter:
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