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Atomkraftgegnerin wegen Fünf-Euro-Bußgeld verhaftet

Verfassungsbeschwerde wegen "Unverhältnismäßigkeit"

Eine Atomkraftgegnerin aus Lüneburg muss wegen eines nicht bezahlten Bußgeldes in Höhe von fünf Euro einen Tag in Erzwingungshaft. Cécile Lecomte sei am Dienstag (23. September) von der Polizei verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Hildesheim gebracht worden, berichteten Unterstützer der 26-Jährigen. Das Amtsgericht Hannover hatte im August die Erzwingungshaft angeordnet. Lecomte ließ den genannten Antrittstermin jedoch verstreichen. In einem Offenen Brief an das Gericht erklärte sie: "Gehorsam kann man nicht erzwingen". Gleichzeitig legte die Atomkraftgegnerin Verfassungsbeschwerde wegen "Unverhältnismäßigkeit" der Erzwingungshaft ein.

Das Bußgeld gegen Lecomte war verhängt worden, nachdem sie sich im November 2006 an einer Demonstration auf Bahnschienen gegen einen Castortransport nach Gorleben beteiligt hatte. Die Französin hat in den vergangenen Jahren mehrfach bei Protestaktionen gegen Atomkraft und Umweltverschmutzung mitgemacht. Das Bußgeld will sie auch nach ihrer Entlassung aus der Haft nicht bezahlen.