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Ein Drittel schummelt bei der Steuer

Kavaliersdelikt

Trotz Reform und Amnestie bleibt Schummeln bei der Steuer für viele Bundesbürger ein Kavaliersdelikt. Das ergab eine repräsentative Ipsos-Umfrage für die Zeitschrift "Das Haus" unter 1000 Personen ab 14 Jahren. Demnach gehört es für mehr als ein Drittel der Befragten (35 Prozent) zum guten Ton, mit Bekannten Steuertricks auszutauschen (Männer: 43 Prozent, Frauen: 27 Prozent). Auch bei Versicherungen nehme es nicht jeder so genau: 86 Prozent finden Versicherungsbetrug zwar kriminell, 12 Prozent haben eine Schadensmeldung aber schon einmal "etwas hingebogen".

Unterschiede gibt es laut der Umfrage auch zwischen Männern und Frauen. Während lediglich 34 Prozent der Frauen gezielt den Dschungel der Steuergesetzgebung durchforsteten, sei es bei den Männern beinahe jeder Zweite (46 Prozent).

Die Mehrheit der Deutschen verhalte sich laut der Umfrage korrekt, beginne jedoch zu schwanken (57 Prozent). 60 Prozent der Frauen und 54 Prozent der Männer seien bisher ehrlich gewesen, so langsam zweifelten sie aber den Sinn daran, so das Ergebnis.

Die finanzielle Moral der Deutschen ist nach Angaben des Blattes geteilt. Jeder Zweite meint, wer nicht immer das Beste für sich heraushole, sei "ein bisschen blöd". 15 Prozent fänden es völlig in Ordnung, das Finanzamt zu beschummeln.

Insolvenzverfahren gegen Möllemann

Mehr als fünf Jahre nach dem Tod des FDP-Politikers Jürgen Möllemann ist am Amtsgericht Münster das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beendet worden. Wie Insolvenzverwalter Norbert Kruse am Mittwoch mitteilte, stehen Aktivposten von rund 1,3 Millionen Euro Schulden von 4,4 Millionen Euro gegenüber. An die Gläubiger verteilt würden noch rund 1,3 Millionen Euro aus dem Verkauf einer Ferienvilla von Möllemann auf der Ferieninsel Gran Canaria. Übrig blieben dann noch mehr als drei Millionen Euro Schulden, teilte Kruse weiter mit. Hauptgläubiger ist das Finanzamt. Der Fiskus wird den Angaben zufolge wohl auf dem größten Teil seiner Forderungen sitzenbleiben.

Wie Insolvenzverwalter Kruse sagte, ist der Kreis der Gläubiger "klein, aber größer als drei".

Möllemann war im Juni 2003 bei einem Fallschirmabsprung auf dem Flugplatz Marl ums Leben gekommen. Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob es sich um einen Unfall, Mord oder um Selbstmord gehandelt hat.

Im Zuge der FDP-Parteispendenaffäre war gegen Möllemann unter anderem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt worden.

Am 24. Sep. 2008 unter: politik

Steuerpolitik

Das Bundesfinanzministerium verteidigt die ab 1. April 2005 mögliche Kontenabfrage durch die Finanzbehörden. Jede Bestrebung, diese neue Möglichkeit für einen von der Verfassung vorgeschriebenen gerechten Steuervollzug bei Kapitalerträgen und Veräußerungsgewinnen zu Fall zu bringen, weise sie zurück, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) am Donnerstag in Berlin. Mit der Kontenabfrage erfahre die Finanzbehörde lediglich, wo der Steuerpflichtige ein Konto oder Depot unterhält. Kontenbewegungen und Kontenstände könnten nicht ermittelt werden, sagte Hendricks.

Das Ministerium begründet dies als Maßnahme für mehr Steuergerechtigkeit: "Das sind wir allen ehrlichen Steuerzahlern schuldig." Diese müssten letztlich dafür aufkommen, wenn unehrlicher Steuerzahler nicht zahlten.

Ab April kommenden Jahres können Finanzbehörden, aber auch andere Behörden und Gerichte Kontenabfragen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vornehmen. Zu der Abfrage komme es aber erst, wenn der Steuerpflichtige Zweifel des Finanzamts an seinen Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen könne. Daher seien nach der Kontenabfrage regelmäßig weitere Nachfragen beim Betroffenen erforderlich, erläuterte die SPD-Politikerin weiter. Erst wenn dann eine Aufklärung durch den Steuerzahler unterbleibe, könne sich das Finanzamt direkt an die betreffenden Kreditinstitute wenden, die ihm dann - anders als früher - bekannt sind.

Die Parlamentarische Staatssekretärin wies darauf hin, dass das Verfahren auf Anregung des Datenschutzbeauftragten eingerichtet worden sei und auf eine regelmäßige Anfrage verzichtet werde. Vom "gläsernen Steuerbürger" könne deshalb keine Rede sein.

Am 19. Nov. 2004 unter: nachrichten

Variante "Luxussteuer"

Nach dem bekannt gewordenen Entwurf zum zweiten Armutsbericht der Bundesregierung haben "SPD-Linke" die Forderung nach einem höheren Solidarbeitrag Vermögender erneuert. Schleswig-Holsteins Finanzminister Ralf Stegner (SPD) schlug vor, auf das Einkommen von Höchstverdienern einen Solidarbeitrag in Höhe von fünf Prozent zu erheben. "Wir sind dafür, dass starke Schultern mehr tragen als schwache", sagte Stegner der "Berliner Zeitung". Zudem soll die Vererbung großer Vermögen stärker besteuert werden. Nach Auffassung der SPD-Sozialexpertin Sigrid Skarpelis-Sperk "ist es besonders ärgerlich, dass Deutschland eines der wenigen reichen Länder ist, in dem es keine Vermögensbesteuerung gibt und in dem die Erbschaftsbesteuerung relativ niedrig ist." Sie forderte Maßnahmen gegen die zunehmende Konzentration des Reichtums.

Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, warnte vor dem Entstehen einer neuen Generation von Bedürftigen. "Das läuft darauf hinaus, dass wir eine größere Zahl von Sozialhilfeempfängern heranziehen", sagte er.

Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten fordert indes die Einführung einer Luxussteuer. Gewerkschafts-Chef Franz-Josef Möllenberg sagte: "Die Reichen in diesem Lande müssen sich stärker an der Finanzierung des Sozialsystems beteiligen". Die NGG wolle deshalb eine Luxussteuer. Diese sollte als dritte Mehrwertsteuer auf Luxusgüter ab einem Kaufpreis von einer halben Million Euro erhoben werden. Am 30. Nov. 2004 unter:

Am 30. Nov. 2004