Wettbewerb bzw. öko-soziale Kriterien gefordert
Reform des Vergaberechts im Bundestag umstritten
Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die öffentlichen Auftraggeber verlangen können, "zeitweise" Auszubildende oder Langzeitarbeitslose zu beschäftigen. Ferner sollen zusätzliche soziale oder umweltbezogene Anforderungen möglich sein.
Diese müssten allerdings im sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.
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Am 25. Sep. 2008 unter:
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« CSU stimmt im Bundestag gegen die Pendlerpauschale
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