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Keine neuen Ermittlungen zu RAF-Toten

Stuttgart-Stammheim

Zum Tod der RAF-Terroristen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe im Oktober 1977 im Gefängnis Stuttgart-Stammheim wird es keine neuen Ermittlungen geben. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Freitag (26. September) mitteilte, wurden keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Inhaftierten in der Nacht ihres Todes in ihren Zellen abgehört wurden. Weder aus Akten noch aus Äußerungen damaliger Polizisten hätten sich entsprechende Hinweise ergeben. Nach offizieller Darstellung haben sich Baader, Ensslin und Raspe das Leben genommen. In linken Kreisen wurde dies vielfach bezweifelt und ein Mord angenommen. Eine dritte Theorie ist die vom "staatlich geduldeten Selbstmord".

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nunmehr sämtliche beim baden-württembergischen Innenministerium aufbewahrten Akten mit RAF-Bezug, darunter auch ursprünglich als geheim eingestufte Verschlusssachen, überprüft. Hinweise auf Abhörmaßnahmen in Haftzellen hätten sich daraus nicht ergeben. Zwar seien solche Maßnahmen diskutiert und die rechtliche Zulässigkeit geprüft worden. Es spreche aber nichts für eine Umsetzung solcher Erwägungen.

Die Staatsanwaltschaft gab weiter bekannt, dass nach Aktenlage Abhöreinrichtungen in fünf Räumen vorhanden waren, die den RAF-Häftlingen für Gespräche mit Besuchern und Verteidigern zur Verfügung standen. Eine Rechnung über die Lieferung eines Mikrofons dürfte damit zusammenhängen. Dass in Grundrissen insgesamt acht Kreuze in sieben Zellen - darunter auch in Baaders Haftzelle - eingetragen waren, sei indes kein Indiz dafür, dass auch dort Abhöreinrichtungen eingebaut wurden. Die Pläne seien undatiert. Ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang erschließe sich nicht.

Über die Abhörmaßnahmen in den JVA-Besuchsräumen hinaus wurde den Angaben zufolge im Anschluss an die Entführung von Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977 auch die Kanzlei von Rechtsanwalt Klaus Croissant in Stuttgart abgehört. Nach Äußerungen damaliger Polizisten habe es auch noch andere Observationsmaßnahmen gegeben - allerdings keine weiteren "Lauschoperationen". Abhöreinrichtungen in den Räumen für Verteidigerbesuche im Stammheimer Gerichtsgebäude seien nie in Betrieb genommen worden.