"Kein Einsatz von Streitkräften im Innern"

BND darf Bundeswehrsoldaten beschäftigen

Der Bundesnachrichtendienst darf auch Bundeswehrsoldaten beschäftigen. Dabei handle es sich nicht um einen Einsatz von Streitkräften im Innern, der außerhalb des Verteidigungsfalls grundsätzlich verfassungswidrig wäre, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag (15. Oktober) in Leipzig (BVerwG 2 A 9.07). Allerdings dürften nur solche Dienstposten mit Soldaten besetzt werden, die im Zusammenhang mit der dem BND übertragenen Aufgabe der militärischen Auslandsaufklärung stehen. Für die Dauer ihrer Beschäftigung beim BND unterstünden die Soldaten nicht der Befehls- und Kommandogewalt des Verteidigungsministers, sondern dem Weisungsrecht des Präsidenten des BND. Die beim BND mit Soldaten besetzbaren Stellen bestimme der vom Bundestag verabschiedete Haushaltsplan.

Das Gericht entschied in einem Fall, bei dem eine BND-Beschäftigte bei einer Beförderung einem konkurrierenden Oberst unterlag. Die Frau hatte geltend gemacht, die Stelle eines Unterabteilungsleiters mit dem Aufgabengebiet Personalmanagement und Organisationsentwicklung beim BND dürfe nicht mit einem Soldaten besetzt werden.

Das trifft jedoch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu, da diese Stelle im Zusammenhang mit der militärischen Auslandsaufklärung stehe.

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