"Kein Einsatz von Streitkräften im Innern"
BND darf Bundeswehrsoldaten beschäftigen
Das Gericht entschied in einem Fall, bei dem eine BND-Beschäftigte bei einer Beförderung einem konkurrierenden Oberst unterlag. Die Frau hatte geltend gemacht, die Stelle eines Unterabteilungsleiters mit dem Aufgabengebiet Personalmanagement und Organisationsentwicklung beim BND dürfe nicht mit einem Soldaten besetzt werden.
Das trifft jedoch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu, da diese Stelle im Zusammenhang mit der militärischen Auslandsaufklärung stehe.
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Am 16. Okt. 2008 unter:
welt-onlineStichworte:
« Genehmigung des Kohlekraftwerks Mannheim nach Auffassung des BUND rechtswidrig
Rostige Schweißnähte im Atommeiler Brunsbüttel »

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