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Steuerfreie Abgeordnetenpauschale rechtens

Bundesfinanzhof weist Klagen ab

Die Steuerfreiheit der Abgeordnetenpauschale ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München wies am Donnerstag (2. Oktober) drei Klagen von Steuerzahlern ab und beendete damit einen rund achtjährigen Rechtsstreit. Die Kläger sahen durch die Abgeordnetenpauschale von rund 45.000 Euro pro Jahr den Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung verletzt. Das höchste deutsche Finanzgericht sah davon ab, die Steuerfreiheit der Pauschale vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Bund der Steuerzahler forderte den Bundestag zu einer Neuregelung der Abgeordnetenbezüge auf. Mit der steuerfreien Kostenpauschale sollen Aufwendungen der Parlamentarier unter anderem für Büros oder eine Zweitwohnung abgedeckt werden.

Der BFH bestätigte mit seinem Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen, wonach den Klägern die Pauschale nicht zusteht, da sie keine Abgeordneten seien. Die von Klägern gerügte Verfassungswidrigkeit der Abgeordnetenpauschale war nach Auffassung der Richter in den Streitfällen "nicht entscheidungserheblich".

Laut Gericht scheitert die Einbeziehung der Kläger in die steuerfreie Kostenpauschale bereits daran, dass andere Berufsgruppen mit Blick auf den Zweck der Pauschale nicht mit den Abgeordneten vergleichbar seien. Für den Fall, dass die Kostenpauschale "nicht realitätsgerecht" ausgestaltet sei, kommt deren Ausweitung nach Auffassung des BFH auf die Kläger erst recht nicht in Betracht. Der Gesetzgeber dürfte die Pauschale dann allenfalls auf die tatsächlich entstandenen mandatsbedingten Aufwendungen der Abgeordneten beschränken.

Der Bund der Steuerzahler verwies darauf, dass der BFH nicht darüber geurteilt habe, ob die Pauschale verfassungsrechtlichen Ansprüchen genüge. Es sei daher weiter offen, ob eine Neuregelung verfassungsrechtlich geboten sei. Gefordert sei nun der Bundestag. "Jetzt liegt es an den Abgeordneten, mit einer Neugestaltung der Abgeordnetenbezüge für Transparenz zu sorgen", sagte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Karl Heinz Däke.

Als Vorbild wurde die Diätenreform in Nordrhein-Westfalen genannt. Dort erhalten die Abgeordneten seit 2005 nur noch einen voll zu besteuernden Betrag, aus dem sie sowohl die mandatsbedingten Aufwendungen als auch ihre Altersversorgung bestreiten. Die mandatsbedingten Aufwendungen könnten die Parlamentarier wie alle "normalen" Bürger in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestags-Grünen, Volker Beck, begrüßte die Entscheidung des BFH und will an der bestehenden Regelung festhalten. Durch das Urteil werde das freie Mandat der Bundestagsabgeordneten gestärkt. Durch die Pauschale werde letztlich vermieden, "dass Verwaltungsbeamte den Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandates hineinreden", so Beck.