"Dosenpfand"
Gesetzliche Mehrwegquote stieg durch Einwegpfand an
Ein Anstieg des Mehrweganteils konnte bis zum Jahr 2006 bei Bierverpackungen erreicht werden. 2006 betrug der Mehrweganteil 87 Prozent im Gegensatz zu 68 Prozent im Jahr 2003. Auch bei alkoholhaltigen Mischgetränken konnte der Anteil umweltfreundlicher Verpackungen gesteigert werden, wie das Ministerium mitteilte.
Ein deutlicher Rückgang wurde hingegen beim Mehrweganteil von Mineralwasser und Erfrischungsgetränken verzeichnet. Teilweise wurden die Werte vor Einführung des Einwegpfandes sogar unterschritten. Als möglichen Grund nannte das Umweltministerium den steigenden Marktanteil von Discountern, die Getränke ausschließlich in Einwegverpackungen verkauften.
Der Pflichtpfand für Getränke in PET- und Glasbehältern wurde im Jahr 2003 auf 25 Cent pro Getränk festgesetzt. Der Einwegpfand sollte die gesetzlich festgesetzte Mehrwegquote von 72 Prozent stabilisieren, die ständig unterschritten worden war.
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Am 29. Okt. 2008 unter:
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