Hessisches Landessozialgericht
Verfassungswidrigkeit von Hartz IV–Regelsätzen bestätigt
Dabei reiche es nicht, den Regelsatz wie im aktuellen Existenzminimumsbericht vorgeschlagen entsprechend der Rentenerhöhungen in den Jahren 2009 und 2010 anzupassen. "Wer den Beziehern von Arbeitslosengeld II ein menschenwürdiges Leben ermöglichen will, muss den Regelsatz sofort auf 435 Euro anheben und dann regelmäßig entsprechend der Preisentwicklung anpassen", verlangt Ernst.
Der Hessische Beschluss kritisiert die mangelnde Begründung der Festlegung der Kinderregelsätze. Diese werden ohne Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen schlicht vom Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet. Ausschlaggebend muss aber der tatsächliche Bedarf sein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat dazu eine gründliche Expertise vorgelegt, die eine deutliche Erhöhung der Leistungen für Kinder und Jugendliche begründet.
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Am 30. Okt. 2008 unter:
politikStichworte:
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