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Bundeswehr-Soldat wegen fahrlässiger Tötung eines deutschen Soldaten verurteilt

Kein Eintrag im Führungszeugnis

Das Amtsgericht Cochem hat einen 30-jährigen Soldaten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Der Stabsunteroffizier hatte im Juli vergangenen Jahres auf dem Gelände des Fliegerhorstes Büchel in der Eifel einen Unfall verursacht, bei dem ein Soldat getötet und ein weiterer schwer verletzt worden waren.

Nach Gerichtsangaben vom Montag war der Angeklagte bei Nacht mit einem Kleinlastwagen über einen Weg auf dem Fliegerhorst gefahren und hatte die beiden Wachsoldaten, die dort zu Fuß unterwegs waren, mit dem Fahrzeug erfasst. Dabei sei der Angeklagte trotz schlechter Sicht bei Nieselregen im Dunkeln mit einer Geschwindigkeit von mindestens 55 bis 60 Kilometern pro Stunde gefahren. Hätte er sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 40 Kilometern pro Stunde gehalten, wäre der Unfall nach Überzeugung des Gerichts vermeidbar gewesen.

Mit dem Urteil von 90 Tagessätzen à 40 Euro blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 100 Tagessätze gefordert hatte. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen, der Verurteilte gilt damit weiter als nicht vorbestraft.

Der Vorsitzende Richter betonte auf Anfrage, er habe dem Angeklagten, der Anfang nächsten Jahres endgültig aus dem Bundeswehrdienst ausscheide, nicht durch ein härteres Urteil die Zukunft verbauen wollen. Zudem leide der 30-Jährige erkennbar selbst an den Folgen seiner Tat und befinde sich deshalb auch in psychiatrischer Behandlung.