Armut in Deutschland
Kein "Hartz IV" für Asylbewerber
Ziel der Hartz IV-Gesetze sei es, die Hilfeempfänger möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, erklärte der Senat. Ausländer, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, dürften deshalb ausgeschlossen werden.
Mit dem Urteil wies das BSG die Klage einer Mutter mit ihrer Tochter aus dem Kosovo ab, die 1992 in die Bundesrepublik eingereist waren. Beide haben aber nur befristete Aufenthaltserlaubnisse und bekommen daher nur Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach dem 1993 eingeführten Gesetz bekommen Asylbewerber sowie geduldete und ausreisepflichtige Ausländer in der Regel nur einen geringen Bargeldbetrag in Höhe von 40,90 Euro im Monat. Ernährung, Kleidung und Unterkunft werden üblicherweise darüber hinaus als Sachleistungen gewährt. Erst nach zweijährigem Aufenthalt in Deutschland gibt es Leistungen in Höhe der normalen Sozialhilfe.
(Az.: B 14 AS 24/07 R)
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Am 13. Nov. 2008 unter:
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