"Verstoß gegen die Pressefreiheit"
BGH gibt Verfahren zu Postbeschlagnahme bei "militanter gruppe" ab
Im Mai 2007 hatten Mitarbeiter des Bundeskriminalamts (BKA) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in einem Briefverteilzentrum zahlreiche Postsendungen kontrolliert, die an den "Tagesspiegel", die "Berliner Zeitung", die "Berliner Morgenpost" und die "B.Z." gerichtet waren. Die Maßnahme diente dazu, erwartete Bekennerschreiben der Gruppierung vor Auslieferung an die Adressaten sicherzustellen. Es wurden schließlich zwei Schreiben der "militanten gruppe" beschlagnahmt, in denen sie sich zu einem Brandanschlag bekannte.
Die vier Zeitungsverlage, die von der Ermittlungsmaßnahme erst nach der Beschlagnahmeaktion erfuhren, sehen in der Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Die Zeitungsverlage verlangen damit nachträglichen Rechtsschutz gegen eine beendete heimliche Ermittlungsmaßnahme.
Der BGH gab dieses Verfahren nun deshalb an das Kammergericht ab, weil die Bundesanwaltschaft im Juni bereits vor dem Kammergericht Anklage gegen drei der ursprünglich sieben beschuldigten mutmaßlichen mg-Mitglieder erhoben hatte. Den drei Männern aus Berlin wird Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen am 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel versucht haben, drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen.
(AZ: StB 12-15/08 - Beschluss vom 8. Oktober 2008)
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Am 14. Nov. 2008 unter:
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