Baden-Württemberg plant elektronischen Hausarrest im Strafvollzug
Überwachung
Mit welchem System dies technisch umgesetzt werden soll, steht nach Angaben des Ministeriums noch nicht fest. Der Modellversuch ist zunächst auf vier Jahre befristet.
"Die elektronische Überwachung im Strafvollzug hat den Vorteil, dass wir damit Menschen vor dem Gefängnis bewahren können, die dort eigentlich gar nichts verloren haben", sagte Goll. Die sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen gelten für Täter, die ursprünglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, diese aber nicht bezahlen können.
Goll sagte, dass nicht die Pflicht, sondern ein Recht zum Einsatz der elektronischen Aufsicht bestehe. Voraussetzung für die Teilnahme sei die Freiwilligkeit. Der Gefangene müsse außerdem über eine eigene Wohnung mit angeschlossenem Telefon verfügen und einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben.