Krebs
Bundeswehr muss Witwe wegen Radarstrahlen Rente zahlen
Seine Witwe hatte laut Gericht erst Jahre später einen Rentenantrag gestellt, da ihr erst dann ein möglicher Zusammenhang zwischen dem Arbeitsplatz ihres Mannes und seiner Erkrankung bekanntgeworden war. Die Bundeswehr hatte den Rentenantrag abgelehnt und argumentiert, das Bodenpersonal sei keinem Risiko ausgesetzt gewesen.
Das Sozialgericht vertrat indes die Auffassung, der Mann sei sehr wohl Radarstrahlen ausgesetzt gewesen, da er für die Vor- und Nachkontrolle startender und landender Starfighter zuständig war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Az: S 25 (18) VS 192/07
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Am 20. Nov. 2008 unter:
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« Umweltbundesamt-Chef Troge gegen steuerliche Begünstigung von Dienstwagen
Hessischer Landtag aufgelöst »
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