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Demonstrationsverbote bei Castortransporten beschäftigen Karlsruhe

"Keine konkreten Gefahrenprognosen"

Die weiträumigen Demonstrationsverbote bei den Atommülltransporten nach Gorleben beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. Eine Hamburger Rechtsanwältin habe für die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg Beschwerde in Karlsruhe eingelegt, teilten die Atomkraftgegner am Donnerstag (27. November) in Gorleben mit.

Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts sagte, die Beschwerde sei am 17. November eingegangen. Dabei geht es um ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Dieses hatte im Mai in zweiter Instanz eine Klage der Bürgerinitiative gegen das Demonstrationsverbot beim Castortransport im Jahr 2004 zurückgewiesen. Die BI hatte daraufhin Revision beantragt. Diese Revisionsforderung wies das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluss vom 1. Oktober zurück. Gegen diesen Beschluss legte die Bürgerinitiative nun Verfassungsbeschwerde ein.

Darüber hinaus seien noch zwei Verfahren aus den Jahren 2004 und 2005 anhängig, sagte die Sprecherin weiter. Mit einer Entscheidung in diesen Verfahren sei nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.

Bei den Atommülltransporten hat die Polizei in den vergangenen Jahren unter Verweis auf drohende Gewalt seitens der Atomgegner stets ein umfassendes Demonstrationsverbot erlassen. Es gilt in der Regel für mehrere Tage und betrifft die Transportstrecke sowie Bereiche um das Gorlebener Zwischenlager und den Verladebahnhof in Dannenberg.

Die Versammlungsverbote beruhten "allein auf einer polizeilichen Strategie der Raumbeherrschung, statt auf konkreten Gefahrenprognosen", kritisierte die BI in ihrer Beschwerde.