BGH muss Urteil prüfen
Prozess um Asylbewerber-Tod in Polizeizelle wird neu verhandelt
Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Zelle im Dessauer Polizeirevier an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Angeblich soll er die Matratze in seiner Zelle mit einem Feuerzeug selbst angezündet haben, obwohl er an Händen und Beinen gefesselt war.
Jalloh, bei dem ein Alkoholwert von rund drei Promille gemessen wurde, war zuvor wegen Belästigung von Frauen und Widerstandes gegen Polizisten in Gewahrsam genommen worden. Der Dienstgruppenleiter soll nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert haben. Dem mitangeklagten Beamten wird vorgeworfen, das Feuerzeug bei dem Afrikaner übersehen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten 48 Jahre alten Polizeihauptkommissar, der am Brandtag als Dienstgruppenleiter eingesetzt war, eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert und auf Freispruch für den mitangeklagten 46 Jahre alten Polizeimeister plädiert. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertrat, hatte für den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe gefordert.
Während die Revision der Nebenklage sowohl den Freispruch des Dienstgruppenleiters und des anderen Beamten betrifft, richtet sich der Widerspruch der Staatsanwaltschaft nur gegen den Freispruch des 48-Jährigen Dienstgruppenleiters.
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Am 11. Dez. 2008 unter:
justizStichworte:
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