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Lesben und Schwule verlangen Ergänzung des Grundgesetzes

Diskriminierungsschutz

Schwule und Lesben verlangen eine Ergänzung des Grundgesetzes zur Festschreibung ihrer Rechte. Auf einem Bundestreffen der Vertreter der Christopher Street Day-Vereine wurde beschlossen, im Jahr 2009 die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Rechte von Lesben und Schwulen zum zentralen Thema zu machen. Im kommenden Jahr werde in weit über 30 Städten der Bundesrepublik der Christopher Street Day (CSD) gefeiert "und mit Demonstrationen gegen die fehlende Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen protestiert", kündigten Axel Hochrein und Jürgen Kiesslich vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beziehungsweise dem CSD Deutschland e.V. an.

Jeder Christopher Street Day setze dabei unterschiedliche regionale und politische Schwerpunkte. Auf Bundesebene stehe 2009 aber ausschließlich die Forderung nach Erweiterung des Gleichheitsartikels des deutschen Grundgesetzes im Mittelpunkt.

Die Forderung "Lesben und Schwule in die Verfassung!" zielt den Angaben zufolge konkret auf eine Erweiterung von Artikel 3 um das Merkmal "sexuelle Identität". Bereits jetzt sei laut Artikel 3 Grundgesetz die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Sprache, ethnischer Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung und Behinderung verboten. Homosexuelle würden "immer noch als Bürger zweiter Klasse behandelt", weil der Grundrechtskatalog keinen ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für Lesben, Schwule und Transgender enthalte. Es sei an der Zeit, das zu ändern, meinen die Verbände.