ÖDP erfolgreich gegen CDU und FDP

Stimmhürde bei Kommunalwahlen in NRW ist verfassungswidrig

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat die neue Stimmhürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig erklärt. Wie das Gericht am Dienstag (16. Dezember) in Münster mitteilte, hätte die Sperrklausel zu einer "Ungleichgewichtung der Wählerstimmen" geführt. Die Richter folgten damit einer Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen das neue Kommunalwahlrecht. Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen, teilte das Gericht zur Begründung mit.

Mit der Reform der Gemeindeordnung 2007 hatte die schwarz-gelbe Koalition beschlossen, dass Parteien oder Wählergruppen, die bei der Berechnung der Sitzverteilung nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben. Zuvor hatte nach dem Auszählungsverfahren Hare-Niemeyer durch Aufrundungen ein geringerer Anteil ab 0,5 für einen Sitz ausgereicht.

Im Jahr 1999 hatte das Gericht bereits die Fünf-Prozent-Hürde bei NRW-Kommunalwahlen gekippt. Das nun gefällte Urteil wird bereits Auswirkungen auf die Kommunalwahl 2009 haben.

(AZ: VerfGH 12/08)

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