ÖDP erfolgreich gegen CDU und FDP
Stimmhürde bei Kommunalwahlen in NRW ist verfassungswidrig
Mit der Reform der Gemeindeordnung 2007 hatte die schwarz-gelbe Koalition beschlossen, dass Parteien oder Wählergruppen, die bei der Berechnung der Sitzverteilung nicht mindestens eine Zahl von 1,0 für einen einzigen Sitz erreichen, bei der Sitzzuteilung unberücksichtigt bleiben. Zuvor hatte nach dem Auszählungsverfahren Hare-Niemeyer durch Aufrundungen ein geringerer Anteil ab 0,5 für einen Sitz ausgereicht.
Im Jahr 1999 hatte das Gericht bereits die Fünf-Prozent-Hürde bei NRW-Kommunalwahlen gekippt. Das nun gefällte Urteil wird bereits Auswirkungen auf die Kommunalwahl 2009 haben.
(AZ: VerfGH 12/08)
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Am 16. Dez. 2008 unter:
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