Zypries und Schäuble gehen in die nächste Runde

Auch Absicht auf Terror-Handlungen soll bestraft werden können

Justiz- und Innenministerium wollen künftig schon die Absicht auf terroristische Handlungen strafbar machen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigten sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), wie Zypries am Freitag (19. Dezember) in Berlin bekanntgab. Zwischen beiden Ministerien hatte es darüber seit längerem Verhandlungen gegeben. Der Entwurf sieht drei neue Tatbestände vor, nach denen unter anderem schon das Einstellen oder Herunterladen einer Bombenbauanleitung aus dem Internet mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden soll.

Strafrelevant ist demnach die Absicht des Täters, mit einer solchen Bauanleitung auch tatsächlich "staatsgefährdende Gewalttaten" zu begehen, oder bereits Umstände, die andere dazu ermuntern könnten, mit der eingestellten Bauanleitung Straftaten zu begehen.

Auch wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, soll künftig nach dem Willen beider Ministerien bis zu zehn Jahre in Haft kommen können, wenn ihm der Wille nachgewiesen werden kann, sich eigens für terroristische Handlungen ausbilden zu lassen. Bis zu drei Jahren Haft sind bereits für die Kontaktaufnahme mit terroristischen Vereinigungen vorgesehen.

"Wir wissen, dass das verfassungsrechtlich auf Kante genäht ist", sagte Zypries bei der Erläuterung des Gesetzentwurfes. Sie halte die Vorschläge jedoch für verfassungsrechtlich vertretbar.

Laut Zypries haben die Koalitionsfraktionen bereits angekündigt, den Entwurf mittragen zu wollen. Die rechts- und innenpolitischen Sprecher der Fraktionen waren in die Kompromisssuche eingebunden. Im Januar soll er im Kabinett behandelt werden. "Unser Ziel ist, das zügig durchzubringen", sagte die Ministerin.

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