Zypries und Schäuble gehen in die nächste Runde
Auch Absicht auf Terror-Handlungen soll bestraft werden können
Strafrelevant ist demnach die Absicht des Täters, mit einer solchen Bauanleitung auch tatsächlich "staatsgefährdende Gewalttaten" zu begehen, oder bereits Umstände, die andere dazu ermuntern könnten, mit der eingestellten Bauanleitung Straftaten zu begehen.
Auch wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, soll künftig nach dem Willen beider Ministerien bis zu zehn Jahre in Haft kommen können, wenn ihm der Wille nachgewiesen werden kann, sich eigens für terroristische Handlungen ausbilden zu lassen. Bis zu drei Jahren Haft sind bereits für die Kontaktaufnahme mit terroristischen Vereinigungen vorgesehen.
"Wir wissen, dass das verfassungsrechtlich auf Kante genäht ist", sagte Zypries bei der Erläuterung des Gesetzentwurfes. Sie halte die Vorschläge jedoch für verfassungsrechtlich vertretbar.
Laut Zypries haben die Koalitionsfraktionen bereits angekündigt, den Entwurf mittragen zu wollen. Die rechts- und innenpolitischen Sprecher der Fraktionen waren in die Kompromisssuche eingebunden. Im Januar soll er im Kabinett behandelt werden. "Unser Ziel ist, das zügig durchzubringen", sagte die Ministerin.
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Am 19. Dez. 2008 unter:
politikStichworte:
« Bundesrat billigt weitreichende polizeiliche Befugnisse für das BKA
Ex-RAF-Terrorist Christian Klar auf freiem Fuß »
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