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Mindestlohn für alle, JETZT! | Rückblende

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Mindestlohn ist nun überfälligAm 30.06.2012 wird der Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro beraten. Um unserer Forderung nach einem allgemeinen Mindestlohn ohne Ausnahmen Nachdruck zu verleihen, rufen wir zusammen mit dem Bündnis „Mindestlohn für alle – JETZT!“ parallel zu einer Kundgebung gegen die vorgesehenen Ausnahmen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose auf.

Grundsätzlich begrüßt die SJD – Die Falken die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, denn er wird die Lebenssituation von mehr als fünf Millionen Menschen verbessern. Allerdings sind die Ausnahmen für Arbeitnehmer*innen unter 18 nicht hinnehmbar! Obwohl Auszubildende bereits heute mit sehr wenig Geld auskommen müssen, entscheiden sich junge Menschen für eine Ausbildung, wenn sie die Möglichkeit dazu haben.

„Die aktuellen Diskussionen um den Mindestlohn zeigen sehr deutlich, dass Arbeitskraft in unserer kapitalistischen Gesellschaft mit ungleichem Maß bewertet wird.“, stellt Immanuel Benz, Bundesvorsitzender der SJD – Die Falken fest. „Selbst der Mindestlohn von 8,50 € ist ein Niedriglohn. Wird dieser durch Ausnahmen auch noch ausgehöhlt, ist das ein Schlag ins Gesicht für alle, die schon jetzt auf Sozialleistungen angewiesen sind, obwohl sie arbeiten gehen.“

Die Grenze 8,50 Euro darf nicht noch zusätzlich unterschritten werden. Auch deshalb lehnen wir die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche und Langzeitarbeitslose ab. Diese Ausnahmen diskriminieren Jugendliche und Langzeitarbeitslose, sie wirken stigmatisierend und demütigend und sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, diese Ausnahmen zu streichen!

„Junge Menschen sind keine Arbeiter*innen zweiter Klasse“, betont Josephin Tischner, Bundesvorsitzende der Falken. „Statt mit absurden Begründungen einen Ausschluss junger Menschen vom Mindestlohn zu fordern, müssen wir endlich über ausreichende Ausbildungsplätze, deren Qualität und eine Mindestausbildungsvergütung reden.“

Wir rufen zur Kundgebung des Bündnisses gegen die vorgesehenen Ausnahmen für Jugendliche und Langzeitarbeitslose auf:

  • Montag, 30.06.2014, 10 Uhr, Paul-Löbe-Allee, Ecke Konrad-Adenauer-Haus, Berlin-Mitte.
  • Kommt zahlreich, bringt Fahnen und Trillerpfeifen mit, um unseren Forderungen Gehör zu verschaffen

Waldbesitzer für Niedriglöhne von Pflanzern

Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Michael Prinz zu Salm-Salm, ist irritiert über die Branchen-Anmeldung des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes zum Mindestlohn. "Das einseitige und nicht abgesprochene Vorgehen" des Verbandes "irritiert uns Waldbesitzer sehr". Die private Forstwirtschaft sei in puncto Lohngestaltung kein homogener Wirtschaftszweig, betont der Prinz. "Bei den Forstbetrieben fallen vielfältige Arbeiten an, die teils sehr anspruchsvoll oder auch gefahrgeneigt sind. Andererseits gibt es aber auch z.B. Pflanzarbeiten, für die ein Mindestlohn von 10,26 Euro nicht sachgerecht ist", meint Prinz zu Salm-Salm.

Zu diesen Konditionen sei der Waldauf- und -umbau gefährdet. "Klar muss sein", so Prinz zu Salm-Salm. "Weder die AGDW noch die privaten und kommunalen Waldbesitzer sind dem Entsendegesetz beigetreten. Das waren nur einige Forstdienstleister."

Am 04-04-2008

Ressortabstimmung

Die Grünen erhöhen beim Thema Mindestlohn den Druck auf Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Wie die Bundestagsverwaltung am 16. April in Berlin mitteilte, hat die Fraktion die Referentenentwürfe des Ministers zur Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MiA) und zur Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes als eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Sie sollen in der nächsten Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Das Entsendegesetz soll für Branchen mit 50-prozentiger Tarifbindung gelten, das MiA für Wirtschaftszweige, die nur wenige oder keine Tarifverträge haben. Die Referentenentwürfe des Arbeitsministeriums befinden sich derzeit in der Ressortabstimmung.

Am 16-04-2008

Öffentliche Aufträge

Ein Vorstoß SPD-geführter Bundesländer zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist am 23. Mai im Bundesrat gescheitert. Ein von Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen vorgelegter Entschließungsantrag fand in der Unions-dominierten Länderkammer keine Mehrheit. Dem Antrag zufolge sollte die Bundesregierung mit einer Gesetzesinitiative dafür sorgen, dass die Länder bei öffentlichen Auftragsvergaben Mindestentgelt-Standards gewährleisten können oder bundesweite Standards sicherstellen. Dies sei durch die gesetzliche Regelung eines flächendeckend geltenden Mindestlohns möglich, hieß es in der Vorlage.

Hintergrund war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Der EuGH hatte Anfang April entschieden, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht in jedem Fall an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt werden darf.

Vorstoß für Gleichstellung von Homo-Ehe im Steuerrecht gescheitert

Auch der Vorstoß des rot-grün regierten Bremen und des rot-rot geführten Landes Berlin, eingetragene Lebenspartnerschaften Homosexueller im Einkommenssteuerrecht mit der Ehe gleichzustellen, sind gescheitert. In der Unions-dominierten Länderkammer fand sich am 23. Mai auch für diesen Entschließungsantrag keine Mehrheit. Der Vorlage zufolge sollte die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2009 die Rechtsgrundlagen für die geforderte Gleichstellung der Homo-Ehe schaffen.

Am 23-05-2008

Zeitarbeitsbranche

Die Ablehnung eines Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stößt auf heftige Kritik der SPD. "Das ist eine schwere Belastung für die Koalition", sagte SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Eine solche "Vorfestlegung" Merkels entspreche in keiner Weise dem Entwurf zum Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Merkel noch am Mittwoch (16. Juli) im Kabinett selbst zugestimmt habe.

Der SPD-Politiker warf Merkel vor, "nicht Herrin ihrer Entscheidungen" zu sein. Offenbar werde sie "ferngesteuert vom Wirtschaftsflügel der Union". Im Falle einer Unions-Blockade werde die SPD aber das Thema "Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche" zum Wahlkampfthema machen, drohte Stiegler.

Die Bundeskanzlerin hatte in ihrer Gastrede auf CSU-Parteitag in Nürnberg am Freitag gesagt, einen Mindestlohn für die Zeitarbeit werde es mit der Union nicht geben. Dagegen hatte die Branche selbst Hoffnungen geäußert, in die neuen Mindestlohnregelungen aufgenommen zu werden.

Am 18-07-2008

Selbst FDP-Anhänger dafür

80 Prozent der Erwachsenen in Deutschland befürworten nach einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Auftrag gegebenen Umfrage die Einführung von Mindestlöhnen. Selbst unter den Unions-Anhängern sei nach der Erhebung von Infratest dimap die Zahl der Befürworter auf 81 Prozent gestiegen, teilte der DGB in Berlin mit. Das seien sechs Prozentpunkte mehr als im März.

Am meisten Zustimmung findet den Angaben zufolge die Forderung nach verbindlichen Lohnuntergrenzen mit 95 Prozent bei Anhängern der Linkspartei, was eine Zunahme um vier Punkte bedeute. Der höchste Zuwachs an Befürwortern sei unter den Grünen-Anhängern zu verzeichnen, bei denen ihre Zahl um acht Punkte auf 94 Prozent gestiegen sei.

Nahezu gleich geblieben sei die Zahl der Befürworter bei den SPD-Anhängern mit 83 Prozent. Mit 62 Prozent sei auch unter den FDP-Anhängern die Mehrheit nach wie vor für Mindestlöhne.

Am 04-11-2008

Ernst fordert Mindestlohn

Hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland sind zusätzlich zu ihrem Job auf "Hartz IV"-Leistungen angewiesen. Die Zahl der Arbeitnehmer, die voll oder in Teilzeit arbeiten und zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, ist 2008 weiter gestiegen. Dies geht nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor. Demnach ist die Zahl der sogenannten Aufstocker, die mindestens 800 Euro brutto im Monat erhalten, von Januar bis Juli 2008 von 369.597 auf 384.467 Personen gestiegen. Auch die Zahl der Aufstocker, deren Bruttoverdienst zwischen 400 und 800 Euro betrug, legte in diesem Zeitraum um fast 12.000 auf 243.550 zu.

Obwohl die Zahl der arbeitslosen Hartz IV-Empfänger um etwa ein Fünftel gesunken sei, habe sich die Zahl der Aufstocker auch langfristig auffallend vergrößert, sagte der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy der Zeitung. Bezugspunkt seiner Auswertung ist eine Sonderuntersuchung der BA für September 2005. Nach seinen Berechnungen wuchs von diesem Monat an bis Ende 2007 die Zahl der Aufstocker mit einem Bruttolohn von 400 bis 800 Euro um mehr als 50 Prozent und die mit über 800 Euro Einkommen um fast 40 Prozent.

Linke-Vize Klaus Ernst wertete dies als Beleg für das Versagen der Bundesregierung in der Arbeitsmarktpolitik. Dass die Zahlen der Aufstocker ausgerechnet in einer Phase der florierenden Wirtschaft angestiegen sind, sei der eigentliche Skandal. Die Reallöhne seien in der Aufschwungphase derartig gesunken, dass immer mehr Menschen von ihrer Arbeit nicht leben können. Wenn die große Koalition jetzt immer noch nicht die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohnes sehe, könne man ihr nur noch politische Fahrlässigkeit vorwerfen.

Am 04-12-2008

"Seit Monaten blockiert die Union"

Angesichts der stockenden Verhandlung der großen Koalition über weitere Branchenmindestlöhne hat die Gewerkschaft ver.di einen neuen Anlauf für einen allgemeinen Mindestlohn gefordert. "Seit Monaten blockiert die Union weitere Branchenmindestlöhne. In der Zwischenzeit verschlechtert sich die Einkommenslage vieler Arbeitnehmer weiter. Ich halte es daher für an der Zeit, einen erneuten Vorstoß für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu machen", sagte die stellvertretende ver.di-Chefin Margret Mönig-Raane dem "Handelsblatt". Ein allgemeiner Mindestlohn ist bislang an der Union gescheitert. In weiten Bereichen des Dienstleistungsgewerbes würden Hungerlöhne gezahlt, kritisiert Mönig-Raane.

"Auch im Einzelhandel werden die Stammbelegschaften zunehmend von Serviceunternehmen bedroht, in denen Niedriglöhne von fünf Euro und weniger bezahlt werden." Sie kämen vor allem zu ungünstigen Arbeitszeiten am Abend oder am Wochenende zum Einsatz, um die in den Tarifverträgen vorgesehenen Zuschläge zu vermeiden, so Mönig-Raane. "Es gibt also eine wachsende Zahl von Beschäftigungsfeldern, die nie oder nicht mehr von Tarifverträgen erfasst werden. Hier kann eine verantwortungsvolle Regierung nicht tatenlos zusehen", sagte Mönig-Raane.

ver.di fordert ebenso wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Beide Gewerkschaften wollen die Forderung zum Kern einer Kampagne für die nächste Bundestagswahl machen.

Am 22-12-2008

"Regelungen des Bundes"

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Dienstag (13. Januar) über das vom DGB geplante Volksbegehren zur Einführung eines Mindestlohns in Bayern verhandelt. Die Richter befassten sich damit, ob die Verweigerung der Zulassung des Volksbegehrens durch das bayerische Innenministerium rechtens ist. Das Urteil wird am 3. Februar 2009 erwartet.

Zum Verhandlungsauftakt sagte der Prozessbeauftragte der Gewerkschaft, der Jura-Professor Dieter Sterzel, nach seiner Ansicht ist das Thema Mindestlohn vom Bundesgesetzgeber bislang nicht abschließend geregelt worden. Daher habe Bayern sehr wohl die Möglichkeit, Mindestlöhne festzusetzen.

Der juristische Vertreter des bayerischen Innenministeriums, Guntram von Scheurl, sagte dagegen, dass es bereits umfassende Regelungen des Bundes gebe. Gesetzliche Vorgaben für den Arbeitslohn gehörten zum Arbeitsrecht und fielen damit nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Landes.

Der CSU-Abgeordnete Jürgen W. Heike, den der bayerische Landtag entsandt hatte, schloss sich der Argumentation des Ministeriums an. Es sei verwunderlich, dass sich ein Tarifpartner selbst entmündigen wolle. "Man bräuchte doch keine Tarifpartner mehr, das kann doch nicht gewollt sein", so Heike.

Nach der Verhandlung zeigte sich DGB-Landeschef Fritz Schösser, in Bezug auf das Urteil optimistisch. In der bayerischen Verfassung sei verankert, dass Menschen im Vollerwerb genug verdienen müssten, um sich selbst und ihre Familie ernähren und am kulturellen Leben teilnehmen zu können, so Schösser.

Ministerialrat Volkhard Spilarewicz, der das Landesinnenministerium vertrat, betonte hingegen: "Wir erwarten, dass unsere Position die des Gerichts sein wird."

Falls die Verfassungsrichter sich der Meinung des Ministeriums anschließen sollten, wäre das Volksbegehren gescheitert. Falls sie dem DGB recht geben, findet binnen drei Monaten in den bayerischen Kommunen eine offizielle Unterschriftensammlung statt. 920.000 Unterschriften wären nötig, damit es zum Volksentscheid kommt. "Wir sind gewappnet für den Fall, dass wir recht bekommen", sagte Schlösser zum Ende des Verhandlungstages.

Am 13-01-2009

Weitere Lohnuntergrenzen

In Deutschland können angeblich bald vier Millionen Arbeitnehmer von gesetzlichen Mindestlohnregelungen profitieren. Mit den Stimmen der großen Koalition ebnete der Bundestag am Donnerstag (22. Januar) den Weg, in weiteren Branchen mit bis zu 1,2 Millionen Menschen Lohnuntergrenzen einzuziehen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) betonte, zusammen mit den Leiharbeitern werden es dann fast vier Millionen Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn sein. Während die Liberalen dadurch die Tarifautonomie in Gefahr sahen, forderten Linke und Grüne einen Mindestlohn für alle Branchen.

Gesetzliche Lohnuntergrenzen sollen für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden. Dafür wird es ein neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz geben sowie das bereits 1952 geschaffene Mindestarbeitsbedingungsgesetzes geändert. Für Leiharbeiter soll ein Mindestlohn im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.

Derzeit gelten Lohnuntergrenzen für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.

Scholz betonte, im Arbeitnehmerentsendegesetz seien nur Branchen aufgenommen worden, wo die Tarifbindung bei über 50 Prozent liegt und wo Arbeitgeber sowie Gewerkschaften darum gebeten haben. Wo hingegen keine Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor "schlimmer Ausbeutung" schützen könne, habe der Gesetzgeber reagiert. Denn nicht jeder niedrige Lohn sei durch Konkurrenz bedingt. Zuweilen sei das Entgelt einfach so gering, weil man es durchsetzen konnte.

Die Liberalen sahen darin einen Angriff auf die Tarifautonomie. Wenn Branchen-Ausschüsse Löhne festlegen könnten, werde es nicht mehr um die Leistungskraft der Firmen gehen, warnte der FDP-Arbeitsmarktexperte Heinrich Kolb. Er betonte, Mindestlöhne vernichteten letztlich Arbeitsplätze. An die Union gewandt fügte er hinzu: "Sie werden von der SPD Stück für Stück weiter über den Tisch gezogen."

Linke-Fraktionschef Gregor Gysi beklagte, die Ungleichheit der Gesellschaft habe durch den Niedriglohnsektor mit heute 6,6 Millionen Arbeitnehmern zugenommen. Rund 3,8 Millionen hätten dabei Einkommen unter fünf Euro pro Stunde. Daher reiche die Aufnahme weiterer Branchen nicht aus, nötig sei ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. "Wir können uns hier keine rumänischen Löhne leisten, weil wir hier keine rumänischen Preise haben."

Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer kritisierte ebenfalls, zwar stehe Mindestlohn auf den Gesetzen drauf, aber in den Vorlagen sei nur wenig drin. Inzwischen sei der Anteil der armen Arbeitnehmer auf über fünf Prozent gewachsen. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens zur Verfügung hat.

Für das neue Entsendegesetz votierten in namentlicher Abstimmung 398 Abgeordnete, 108 stimmten dagegen. 50 Parlamentarier enthielten sich. Die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes wurde von 401 Abgeordneten bestätigt, 109 lehnten sie ab. Hier gab es 30 Enthaltungen. Notwendig war jeweils eine Zustimmung von mindestens 307 Abgeordneten. Der Bundesrat muss den Gesetzen noch zustimmen.

Am 22-01-2009

"Bundesrechtliche Regelung"

Das geplante Volksbegehren zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Bayern ist gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates lehnte am Dienstag (3. Februar) in München die Zulassung der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) in Bayern betriebenen Volksabstimmung ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, entschieden die Richter. Sie schlossen sich damit der Ansicht des Landesinnenministeriums an. Während Wirtschaftsvertreter und die bayerische Staatsregierung das Urteil begrüßten, kündigten Gewerkschaften und Landtagsopposition eine Fortsetzung des Kampfes für einen gesetzlichen Mindestlohn an.

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts lassen die bestehenden Gesetze zum Mindestlohn auf Bundesebene keinen Raum für die mit dem Volksbegehren beabsichtigte landesrechtliche Regelung. Der Bund habe von seiner gesetzgeberischen Kompetenz "erschöpfend Gebrauch gemacht", erklärte das Gericht. Sollte sich eine bundesrechtliche Regelung darüber hinaus als unzureichend erweisen, so sei es ebenfalls nicht Sache der Länder, dafür Abhilfe zu schaffen.

Trotz der Niederlage gab sich der Vorsitzende des DGB Bayern, Fritz Schösser, kämpferisch. "Der Mindestlohn bleibt auf der Agenda", kündigte er an. Das Gericht habe nicht in der Sache entschieden. Vielmehr sei nun klar, dass die Lösung des Problems allein beim Bund liege. Der DGB sehe sich als "Sieger in der Sache" und werde den politischen Druck im Bundestagswahljahr weiter erhöhen, sagte Schösser.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht die Position seines Ministeriums bestätigt. Er lobte darüber hinaus, dass der Verfassungsgerichtshof der politischen Debatte nicht vorgegriffen habe. "Das ist kein Urteil gegen den Mindestlohn", so Herrmann.

Schärfer kommentierte der Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) die Gerichtsentscheidung. "Gott sei Dank ist dieser beschäftigungspolitische Irrweg vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppt worden", sagte Zeil. Ein solches Gesetz hätte die Beschäftigungschancen Geringqualifizierter spürbar verschlechtert und dem Standort Bayern geschadet. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) begrüßte das Urteil ebenfalls.

Bayerns SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget wies auf das Sondervotum von zwei der neun Richter des Verfassungsgerichts hin. Diese hatten der Auffassung des Gerichts widersprochen und argumentiert, eine erschöpfende Bundesregelung zum Mindestlohn liege gerade nicht vor und das Volksbegehren sei daher zulässig. Die Grünen im Landtag wollen bei der Bundestagswahl weiter für die Einführung von Mindestlöhnen kämpfen.

Am 03-02-2009

"Vollendung der sozialen Einheit"

Die SPD drängt die Union dazu, bundesweit einem gesetzlichen Mindestlohn zuzustimmen. Der für Ostdeutschland zuständige Bundesverkehrsminister, Wolfgang Tiefensee (SPD), sagte dem "Handelsblatt": "Auch bei den Löhnen wird immer noch stark nach der Himmelsrichtung unterschieden: Deswegen setze ich mich für einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 7,50 Euro ein." Dieser Betrag, den die Gewerkschaften seit langem fordern, sei "als unterste Haltelinie ein Schritt zu einem gerechten und ausgewogenen Lohngefüge".

Tiefensee sagte, Deutschland sei zwar ein Land, dennoch gebe es ein "Riesengefälle bei der Arbeitslosigkeit". Es habe erfreuliche Erfolge gegeben, aber es könne es nicht sein, dass ein Mensch, "der 40 Stunden in der Woche arbeitet, zur Arbeitsagentur marschieren muss, um sich zusätzlich Geld abzuholen".

Tiefensee forderte: "Das Ziel muss die Vollendung der sozialen Einheit sein." Der Mindestlohn spiele eine erhebliche Rolle, um die Lebenssituation in Ostdeutschland zu verbessern und die Menschen daran zu hindern, abzuwandern, sagte Tiefensee und fügte hinzu: "Für die soziale Einheit brauchen wir einen Mindestlohn."

Am 16-02-2009

Mindestlohnregelungen für vier Millionen

Weitere sechs Branchen können ab Freitag allgemeinverbindliche Mindestlöhne einführen. Wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte, wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz am Donnerstag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit in Kraft. Gesetzliche Mindestlöhne sollen danach für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung gelten. Insgesamt gibt es dann Mindestlohnregelungen für etwa vier Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.

Scholz erklärte, die Tarifvertragsparteien der Branchen könnten nun einen gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung ihres Tarifvertrages stellen. Bislang gelten Lohnuntergrenzen für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.

Am 23-04-2009

Mindestarbeitsbedingungengesetz

Mindestlöhne sind künftig auch in Branchen mit geringer Tarifbindung möglich. Das dazu novellierte Mindestarbeitsbedingungengesetz tritt am Dienstag (28. April) in Kraft, wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am Montag mitteilte. Ein noch zu bildender Hauptausschuss soll zunächst prüfen, ob in einem Zweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne "notwendig" sind. Die Bundesregierung, Landesregierungen sowie die Spitzenverbände von Arbeitgeber und Arbeitnehmern können dazu Vorschläge machen. Ein Fachausschuss aus Vertretern des Wirtschaftszweigs kann dann die Höhe des Mindestlohns festlegen. Neben diesem Gesetz gibt es für Mindestlöhne das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent.

Über das Entsendegesetz gibt es derzeit Mindestlöhne für rund vier Millionen Arbeitnehmer. Seit Freitag gibt es gesetzliche Mindestlöhne für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung gelten. Bereits seit Längerem gelten Mindestlöhne in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.

Am 27-04-2009

Pionierleistung der IG BAU

Der Mindestlohn feiert Geburtstag. Morgen vor 15 Jahren, am 1. Januar 1997, trat erstmals in Deutschland ein Mindestlohn in Kraft. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte ihn für die Baubranche gemeinsam mit den beiden Arbeitgeberverbänden der Bauwirtschaft gegen massive Widerstände durchgesetzt. „Der Mindestlohn hat sich zu einer Erfolgsgeschichte entwickelt. Er schützt die Beschäftigten vor Lohndumping, das sehen inzwischen sogar viele der früheren Gegner ein“, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. Das Hauptargument der Gegner, Mindestlöhne vernichteten Arbeitsplätze, wurde in mehreren wissenschaftlichen Studien entkräftet.

Rückschau: Mindestlohn in der BRD

In den vergangenen 15 Jahren wurde die Pionierleistung der IG BAU oftmals kopiert. Nunmehr gibt es bundesweit in elf Wirtschaftszweigen mit zusammen rund vier Millionen Beschäftigten für allgemeinverbindlich erklärte, tarifvertragliche Mindestlöhne. Zuletzt war die Zeitarbeitsbranche im Dezember hinzugekommen. „Noch immer gibt es aber viel zu viele Beschäftigte, die in Branchen ohne Mindestlohn arbeiten“, sagte Wiesehügel. „Es führt deshalb kein Weg an der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns vorbei.“

Einführung in Deutschland

Die Einführung eines Mindestlohns am Bau wurde Mitte der 1990er Jahre dringend notwendig. Eine steigende Zahl von Wanderarbeitern aus Südeuropa, Großbritannien und Polen wurde mit Hungerlöhnen abgespeist. Damit wuchs gleichzeitig der Lohndruck für hiesige Bauarbeiter. Zu dieser Zeit gab es jedoch noch keine gesetzliche Grundlage für einen Mindestlohn. Diese wurde nach zähem politischen Ringen am 26. Februar 1996 erst mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschaffen.

Bereits kurz darauf im April 1996 einigten sich die IG BAU und die Arbeitgeber der Bauwirtschaft auf einen Mindestlohn für die Branche. Jedoch war die Einführung bei weitem kein Selbstläufer. Die Gegner des Mindestlohns versuchten noch in letzter Minute, den Start mit Hilfe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu verhindern, indem die BDA die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit im Tarifausschuss blockierte. Nach erneuten Verhandlungen wurde im September 1996 ein zweiter Mindestlohn-Tarifvertrag abgeschlossen. Auch dieser wurde behindert. Erst nach drei Sitzungen des Tarifausschusses und einem Spitzengespräch der Bautarifparteien und der BDA beim damaligen Bundesarbeitsminister wurde der Mindestlohn in Deutschland mit Beginn zum 1. Januar 1997 für allgemeinverbindlich erklärt.

Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit

Am 31-12-2011