Nachteile für Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte
Einigung auf heimliche Online-Durchsuchungen mit Richtervorbehalt
Der Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre wird ebenfalls unter einen Richtervorbehalt gestellt. Zudem soll es eine bessere Abgrenzung der Befugnisse von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) geben.
Keine Änderungen soll es hinsichtlich der geplanten Einschränkungen beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Künftig werden demnach Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte mit Ausnahme von Strafverteidigern vom Zeugnisverweigerungsrecht weitgehend ausgenommen. Dagegen behalten Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger das volle Zeugnisverweigerungsrecht.
Der Bundesrat hatte das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz Ende November gestoppt. Verschiedene Bundesländer hatten die neuen Befugnisse des BKA als zu weitgehend angesehen und Nachbesserungen verlangt. Mit dem Gesetz sollen dem BKA im Kampf gegen den Terrorismus weitreichende polizeiliche Befugnisse eingeräumt werden.
Der ehemalige FDP-Bundesinnenminister Gerhard Baum sagte, er werde mit dem früheren Bundestagsvizepräsidenten Burkhard Hirsch (FDP) erneut Verfassungsbeschwerde einlegen. Baum rügte, bestimmte Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Journalisten und Ärzte hätten nach wie vor kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Außerdem sei der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausreichend geschützt. Baum gehörte bereits zu den Beschwerdeführern, die das Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung erwirkt hatten.
Grünen-Chefin Claudia Roth kritisierte, die Verfassung werde durch das geplante BKA-Gesetz "wie ein Steinbruch malträtiert". FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Einigung von Union und SPD "eine schallende Ohrfeige für die Grundrechte".
Linke-Fraktionsvize Wolfgang Neskovic monierte, die grundsätzlichen rechtsstaatlichen Einwände gegen das BKA-Gesetz bestünden fort. "Das BKA wird zu einer Behörde, unter deren Dach sich die Kompetenzen von Geheimdiensten und Polizeien vereinen. Das rechtsstaatliche Trennungsgebot wird damit künftig nur noch für Historiker von Interesse sein", so Neskovic. Der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung sei – unabhängig von der verfahrensrechtlichen Frage der Beteiligung eines Richters - völlig unzureichend ausgestaltet. "Bei der Online-Durchsuchung besteht keine geringere Gefährdung des Kernbereichs als bei der Wohnraumüberwachung oder der Überwachung der Telekommunikation", meint der ehemalige Bundesrichter. "Trotzdem sieht der Gesetzentwurf bei der Online-Durchsuchung ein niedrigeres Schutzniveau vor."
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, begrüßte hingegen die Einigung. Jetzt habe man "zu einem vernünftigen Kompromiss gefunden, von dem ich sicher bin, dass er auf zunehmende Akzeptanz stoßen wird". Zugleich verteidigte Freiberg das weiterhin eingeschränkte Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte und Journalisten. "Das ist in Ordnung, weil es der Regelung in der Strafprozessordnung entspricht."
Der Deutsche Journalisten-Verband nannte das Ergebnis dagegen einen "faulen Kompromiss". "Der Schutz der journalistischen Arbeit ist damit im Bereich der Gefahrenabwehr nicht mehr gewährleistet", kritisierte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.
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Am 03. Dez. 2008 unter:
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