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Keine höhere Rente für Stasi-Mitarbeiter

Sprungrevision möglich

In einem Musterprozess hat am Mittwoch das Berliner Sozialgericht die Klage eines früheren Stasioffiziers auf höhere Rente abgewiesen. Der Zivilstreit wurde von der Witwe des inzwischen verstorbenen Offiziers weiterverfolgt. Damit ist der nunmehr dritte Anlauf ehemaliger MfS-Mitarbeiter, die Rentenkürzungsregel zu kippen, gescheitert. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung des Falls" ließ die Kammer die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu.

Die Kammer war überzeugt, dass das neu vorgelegte Gutachten über die Einkommensstruktur des MfS die "Privilegierung" der Stasimitarbeiter sogar "bestätigt". Es sei ausdrücklich ein Beleg dafür, dass die "höhere Belohnung der Sicherung der politischen Macht diente", hieß es im Urteil. Kein anderer ziviler Bereich habe in der DDR jemals das Einkommensniveau des MfS erreicht. Auch im Vergleich zum militärischen Bereich hätten Stasimitarbeiter noch 20 Prozent mehr verdient, hieß es.

Die ehemaligen Mitarbeiter der Stasi erhalten seit der Wiedervereinigung nur eine gekürzte Rente, die der Durchschnittsrente eines DDR-Arbeitnehmers entsprach.

(AZ: S35 R 6322/08)