"Regelungen des Bundes"
Volksbegehren zu Mindestlohn in Bayern vor Gericht
Zum Verhandlungsauftakt sagte der Prozessbeauftragte der Gewerkschaft, der Jura-Professor Dieter Sterzel, nach seiner Ansicht ist das Thema Mindestlohn vom Bundesgesetzgeber bislang nicht abschließend geregelt worden. Daher habe Bayern sehr wohl die Möglichkeit, Mindestlöhne festzusetzen.
Der juristische Vertreter des bayerischen Innenministeriums, Guntram von Scheurl, sagte dagegen, dass es bereits umfassende Regelungen des Bundes gebe. Gesetzliche Vorgaben für den Arbeitslohn gehörten zum Arbeitsrecht und fielen damit nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Landes.
Der CSU-Abgeordnete Jürgen W. Heike, den der bayerische Landtag entsandt hatte, schloss sich der Argumentation des Ministeriums an. Es sei verwunderlich, dass sich ein Tarifpartner selbst entmündigen wolle. "Man bräuchte doch keine Tarifpartner mehr, das kann doch nicht gewollt sein", so Heike.
Nach der Verhandlung zeigte sich DGB-Landeschef Fritz Schösser, in Bezug auf das Urteil optimistisch. In der bayerischen Verfassung sei verankert, dass Menschen im Vollerwerb genug verdienen müssten, um sich selbst und ihre Familie ernähren und am kulturellen Leben teilnehmen zu können, so Schösser.
Ministerialrat Volkhard Spilarewicz, der das Landesinnenministerium vertrat, betonte hingegen: "Wir erwarten, dass unsere Position die des Gerichts sein wird."
Falls die Verfassungsrichter sich der Meinung des Ministeriums anschließen sollten, wäre das Volksbegehren gescheitert. Falls sie dem DGB recht geben, findet binnen drei Monaten in den bayerischen Kommunen eine offizielle Unterschriftensammlung statt. 920.000 Unterschriften wären nötig, damit es zum Volksentscheid kommt. "Wir sind gewappnet für den Fall, dass wir recht bekommen", sagte Schlösser zum Ende des Verhandlungstages.
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Am 13. Jan. 2009 unter:
arbeitStichworte:
« Polen sucht wegen Massengrab bei Marienburg nach deutschen Zeugen
Lohnuntergrenzen für Zeitarbeiter nicht über Entsendegesetz »

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