Höhere Steuerfreibeträge
Bundestag beschließt Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen
Dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz zufolge sollen Beschäftigte für bis zu 360 Euro im Jahr steuerfrei Anteile an ihren Unternehmen erwerben können. Bislang liegt der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bei 135 Euro. Der Fördersatz für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen wird von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenzen werden dabei von 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten auf 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro erhöht.
Der Mitarbeiterbeteiligungsfonds soll als eigene Fondskategorie im Investmentgesetz eingeführt werden. Garantiert werden muss ein Rückfluss des Kapitals in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 60 Prozent. Die Kapitalbeteiligung ist als freiwilliges und zusätzliches Angebot vorgesehen, damit es nicht in Konkurrenz zur betrieblichen Altersvorsorge steht. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
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Am 22. Jan. 2009 unter:
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« "Schutzglocke" für Baden-Baden
Neues Kfz-Steuerkonzept des Bundes ruft Proteste hervor »

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