Weitere Lohnuntergrenzen
Mindestlöhne für vier Millionen Arbeitnehmer
Gesetzliche Lohnuntergrenzen sollen für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung eingeführt werden. Dafür wird es ein neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz geben sowie das bereits 1952 geschaffene Mindestarbeitsbedingungsgesetzes geändert. Für Leiharbeiter soll ein Mindestlohn im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt werden.
Derzeit gelten Lohnuntergrenzen für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.
Scholz betonte, im Arbeitnehmerentsendegesetz seien nur Branchen aufgenommen worden, wo die Tarifbindung bei über 50 Prozent liegt und wo Arbeitgeber sowie Gewerkschaften darum gebeten haben. Wo hingegen keine Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor "schlimmer Ausbeutung" schützen könne, habe der Gesetzgeber reagiert. Denn nicht jeder niedrige Lohn sei durch Konkurrenz bedingt. Zuweilen sei das Entgelt einfach so gering, weil man es durchsetzen konnte.
Die Liberalen sahen darin einen Angriff auf die Tarifautonomie. Wenn Branchen-Ausschüsse Löhne festlegen könnten, werde es nicht mehr um die Leistungskraft der Firmen gehen, warnte der FDP-Arbeitsmarktexperte Heinrich Kolb. Er betonte, Mindestlöhne vernichteten letztlich Arbeitsplätze. An die Union gewandt fügte er hinzu: "Sie werden von der SPD Stück für Stück weiter über den Tisch gezogen."
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi beklagte, die Ungleichheit der Gesellschaft habe durch den Niedriglohnsektor mit heute 6,6 Millionen Arbeitnehmern zugenommen. Rund 3,8 Millionen hätten dabei Einkommen unter fünf Euro pro Stunde. Daher reiche die Aufnahme weiterer Branchen nicht aus, nötig sei ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. "Wir können uns hier keine rumänischen Löhne leisten, weil wir hier keine rumänischen Preise haben."
Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer kritisierte ebenfalls, zwar stehe Mindestlohn auf den Gesetzen drauf, aber in den Vorlagen sei nur wenig drin. Inzwischen sei der Anteil der armen Arbeitnehmer auf über fünf Prozent gewachsen. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens zur Verfügung hat.
Für das neue Entsendegesetz votierten in namentlicher Abstimmung 398 Abgeordnete, 108 stimmten dagegen. 50 Parlamentarier enthielten sich. Die Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes wurde von 401 Abgeordneten bestätigt, 109 lehnten sie ab. Hier gab es 30 Enthaltungen. Notwendig war jeweils eine Zustimmung von mindestens 307 Abgeordneten. Der Bundesrat muss den Gesetzen noch zustimmen.
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Am 22. Jan. 2009 unter:
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« Hessens Steuerzahlerbund rudert in Sachen Verfassungsschutz zurück
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