211 Euro im Monat
Bundessozialgericht rügt "Hartz-IV"-Leistungen für Kinder als verfassungswidrig
Vor dem BSG ging es um zwei Klagen von Hartz IV-Empfängern aus Dortmund und dem Landkreis Lindau am Bodensee. Die Kläger machten unter anderem Verstöße gegen die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip geltend.
Deutschlands oberste Sozialrichter erklärten nicht zwangsläufig die Höhe der Leistungen für unter 14-Jährige als zu niedrig, sondern rügten vielmehr die mangelnde Begründung der gesetzlichen Regelung: Statt das Sozialgeld pauschal auf 60 Prozent des Arbeitslosengelds II festzulegen, hätte die Bundesregierung "in dem grundrechtssensiblen Bereich der Sicherung des Existenzminimums von Kindern" genau bestimmen müssen, wie groß der Bedarf von Kindern und Jugendlichen sei.
Zudem sei es eine Ungleichbehandlung, dass Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern anders als der Nachwuchs von Sozialhilfefamilien keinen zusätzlichen Bedarf etwa für Babynahrung oder Ausbildungskosten geltend machen könnten.
Auch die mangelnde Differenzierung nach Altersstufen beanstandete der Senat: Bislang bekommen Neugeborene genauso hohe Sozialleistungen wie Jugendliche bis zu ihrem 14. Geburtstag. Erst danach steigt das Sozialgeld auf 80 Prozent der Leistungen für Erwachsene.
Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, monierte, es sei von der Politik "völlig respektlos gegenüber den Bedürfnissen von Kindern, nur 60 Prozent vom Regelsatz eines Erwachsenen vorzusehen." Kinder hätten gegenüber Erwachsenen etwa einen deutlich höheren Bedarf an Kleidung.
Die Linke-Vizechefin Katja Kipping sieht in dem Urteil eine "schallende Ohrfeige für die alte rot-grüne und die jetzige schwarz-rote Bundesregierung". Hartz IV sei Armut per Gesetz. SPD und Grüne wie Union und SPD hätten mit Unterstützung der FDP Millionen Menschen "in ein System gezwungen, das Erwerbslose mit einer entwürdigenden Schnüffelpraxis gängelt und von Repression und sozialer Ausgrenzung geprägt ist". Zehntausende Widersprüche und Klagen zeigten, dass Hartz IV nicht nur ein schlechtes, sondern auch ein schlecht gemachtes Gesetz sei. Das Prinzip "Jede-Arbeit-ist-besser-als-keine" entziehe Erwerbslosen und Erwerbstätigen gleichermaßen den Boden für die Durchsetzung ihrer Interessen und ihrer Würde, so dass Deutschland mittlerweile den größten Niedriglohnsektor aller Industriestaaten habe, so Kipping.
Die Linke sei angetreten, Hartz IV zu überwinden und einen wirksamen, verlässlichen, repressions- und diskriminierungsfreien Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu gewährleisten, so Kipping. Mit ihren Vorschlägen für eine bedarfsdeckende soziale Mindestsicherung will die Partei "die Hartz IV-Logik durchbrechen und eine Perspektive für eine menschenwürdige soziale Absicherung eröffnen". Sie plädierte für eine neue Bedarfsableitung für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen, deren Ziel es sein müsse, Kinder als Personen mit eigenständigen Ansprüchen zu behandeln.
Der DGB appellierte an die Bundesregierung, bei einer Neubestimmung der Kinderregelsätze besonders Ausgaben für Bildung und Teilnahme am sozialen Leben stärker zu berücksichtigen. Auch der Bundesverband der Tafeln forderte, die Regierung müsse umgehend "reelle Bedarfssätze" für Kinder und Jugendliche beschließen.
Die Bundesregierung verwies darauf, dass im Konjunkturpaket II eine stärkere Differenzierung der Regelsätze für Kinder von 6 bis 13 Jahren vorgesehen sei. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 solle das Sozialgeld auf 70 Prozent des Eckregelsatzes erhöht werden. Dies bedeute für Schulkinder 35 Euro mehr im Monat.
(Az.: B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R)
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Am 27. Jan. 2009 unter:
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