Schmiergeldzahlungen, Falschaussage, Fluchthilfe
Lobbyist Holzer muss Haftstrafe in Deutschland antreten
Holzer hatte dem Urteil zunächst zugestimmt, beantragte allerdings, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Dies ist in Deutschland bei einer Strafe von bis zu zwei Jahren möglich. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag jedoch ab.
In der Leuna-Affäre sollen unter anderem deutsche Politiker in den frühen 90er Jahren im Zuge der Privatisierung der Leuna-Werke und des Mineralölkonzerns Minol angeblich Schmiergeldzahlungen vom französischen Konzern Elf Aquitaine erhalten haben.
Holzer war bereits 2008 vom Landgericht Augsburg wegen Falschaussage und Fluchthilfe für Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden.
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Am 28. Jan. 2009 unter:
justizStichworte:
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