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Karlsruhe stärkt Rechte von Anliegern bei Castor-Transporten

Atom-Gefahr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagerechte von Anliegern gegen Castor-Transporte gestärkt. Das Gefährdungspotenzial des Transports von Kernbrennstoffen habe "eine andere Qualität" als die dauerhafte Belastung der Umgebung bei ortsfesten atomaren Anlagen, heißt es in dem am Donnerstag (29. Januar) veröffentlichten Beschluss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) muss deshalb nun erneut über die Klage der Miteigentümerin eines Wohnhauses entscheiden, die Widerspruch gegen die Genehmigung von Castortransporten aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague in das Zwischenlager in Gorleben im Jahr 2003 eingelegt hatte. Das Haus liegt nur rund acht Meter von der Straßen-Transportstrecke entfernt.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig und das OVG hatten entschieden, dass die Anliegerin nicht klagebefugt sei. Die Verfassungsbeschwerde der Frau hatte nun Erfolg. Sie sei in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden.

Die Frau hatte geltend gemacht, dass sich auch bei nur kurzzeitiger, massiver Strahlenexposition eine erhebliche Gesundheitsgefährdung und Eigentumsbeeinträchtigung für "Dritte" ergeben könne. Dies sei der Fall, wenn der gebotene Schutzstandard nicht eingehalten werde. Zudem war die Verfassungsbeschwerde eines Mannes erfolgreich, dessen Haus etwa 510 Meter vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt liegt. Das OVG muss nun erneut über die Klagen der beiden Hauseigentümer befinden.

Die Karlsruher Richter rügten, dass das OVG ein Verfassungsgerichtsurteil von 1982 "unbesehen auf die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung übertragen hat". In diesem Urteil sei es lediglich um die Anforderungen an die Klagebefugnis bei ortsfesten Anlagen gegangen.

(AZ: 1 BvR 2524/06, 1 BvR 2594/06 - Beschlüsse vom 21. Januar 2009)