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Landesverfassungsgericht gibt Klage eines NPD-Abgeordneten statt

"Rechte als Abgeordneter verletzt"

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns hat am Donnerstag (29. Januar) der Klage des NPD-Landtagsabgeordneten Raimund Borrmann gegen seinen Ausschluss von einer Landtagssitzung stattgegeben. Damit sei er in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt worden, urteilten die Richter in Greifswald. Borrmann hatte am 18. Oktober 2007 den Sitzungssaal verlassen müssen, nachdem er die Abgeordneten zum wiederholten Male unkorrekt angesprochen hatte.

Nach Ansicht der Verfassungsrichter ist ein Sitzungsausschluss als "ultima ratio" (letztes Mittel) nur dann berechtigt, wenn zuvor alle anderen Ordnungsmittel ausgeschöpft wurden. Jedoch habe die Sitzungsleitung auf die mehrfach verwendete, kritisierte Form der Anrede des Plenums nur sporadisch reagiert, sie mitunter auch unbeanstandet gelassen. Das nächstschärfere Ordnungsmittel wäre daher die Wortentziehung gewesen, nicht aber der Ausschluss.

Gleichzeitig bestätigte das Landesverfassungsgericht den "weiten Gestaltungsspielraum" des Parlamentes, welche Regeln es im Umgang seiner Mitglieder untereinander und zur Sitzungsleitung aufstellt. Es dürfe sehr wohl Sanktionen erlassen, falls sich ein Abgeordneter daran nicht halte und damit auch zwangsläufig das Ansehen des Landtages in der Öffentlichkeit beschädige.

Laut Protokoll hatte Borrmann seine Rede unter anderem mit dem Ausspruch "Voice of the blood" (Stimme des Blutes), dem Titel einer verbotenen CD, begonnen. Das war von der Landtagspräsidentin als grobe Verletzung der Geschäftsordnung angesehen worden, Borrmann wurde ausgeschlossen. Sein Einspruch gegen die Ordnungsmaßnahme, die der Ältestenrat des Landtages gebilligt hatte, wurde zurückgewiesen.