"Vorfeld einer Rechtsgutverletzung"

Schon der Aufenthalt in "Terrorcamps" soll bestraft werden

Schon der Aufenthalt in so genannten "Terrorlagern" oder in einer Einrichtung der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene soll unter Strafe gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf über schwere staatsgefährdende Gewalttaten vor, über den der Bundestag am Donnerstag (29. Januar) in Berlin erstmals beriet. Auch soll schon die Anleitung zu solchen Straftaten via Internet künftig strafbar sein. Vorgeschlagen wird allein für die Vorbereitung solcher Gewalttaten ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Opposition mahnte eindringlich, die engen Verfassungsgrenzen zu berücksichtigen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) räumte ein, dass hier juristisches Neuland betreten werde. Aber schon die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps stelle eine große Gefahr für die innere Sicherheit dar, sei also das "Vorfeld einer Rechtsgutverletzung".

Es werde aber nicht jede Schießausbildung unter Strafe gestellt, sondern nur "der klare Tatvorsatz", wenn Anleitung zum Bombenbau, Ausbildung in Terrorlagern oder der Erwerb von Sprengstoff mit der Absicht erfolgten, eine schwere Straftat zu begehen.

Bislang ist versuchte Anstiftung oder die sogenannte Verbrechensverabredung nur dann strafbar, wenn die Tat wenigstens unmittelbar vorbereitet wurde.

Mit der Neufassung von Paragrafen des Strafgesetzbuches sollen nicht nur islamistisch motivierte Täter erfasst werden, sondern auch die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, sagte die Ministerin. So seien die Änderungen auch auf mögliche Anschläge auf jüdische Synagogen bezogen.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!