"Vorfeld einer Rechtsgutverletzung"
Schon der Aufenthalt in "Terrorcamps" soll bestraft werden
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) räumte ein, dass hier juristisches Neuland betreten werde. Aber schon die Ausbildung in sogenannten Terror-Camps stelle eine große Gefahr für die innere Sicherheit dar, sei also das "Vorfeld einer Rechtsgutverletzung".
Es werde aber nicht jede Schießausbildung unter Strafe gestellt, sondern nur "der klare Tatvorsatz", wenn Anleitung zum Bombenbau, Ausbildung in Terrorlagern oder der Erwerb von Sprengstoff mit der Absicht erfolgten, eine schwere Straftat zu begehen.
Bislang ist versuchte Anstiftung oder die sogenannte Verbrechensverabredung nur dann strafbar, wenn die Tat wenigstens unmittelbar vorbereitet wurde.
Mit der Neufassung von Paragrafen des Strafgesetzbuches sollen nicht nur islamistisch motivierte Täter erfasst werden, sondern auch die Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, sagte die Ministerin. So seien die Änderungen auch auf mögliche Anschläge auf jüdische Synagogen bezogen.
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Am 29. Jan. 2009 unter:
justizStichworte:
« Gerichtsabsprachen sollen rechtliche Grundlage bekommen
Landesverfassungsgericht gibt Klage eines NPD-Abgeordneten statt »

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