"Können nicht ausgezahlt werden"
Betriebliche Altersvorsorge darf ALG II laut Urteil nicht mindern
Laut Gericht sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge kein anrechnungsfähiges Einkommen, da die durch Gehaltsumwandlungen in die Pensionskasse gezahlten Beiträge für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden können. Außerdem bleibe auch danach laut geltendem Recht ein vorzeitiger Zugriff auf die angesparten Beträge verwehrt, hieß es weiter.
(Urteil vom 25.11.2008 - L 3 AS118/07)
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Am 10. Feb. 2009 unter:
politikStichworte:
« EuGH-Klageabweisung zur Vorratsdatenspeicherung stößt auf Kritik
"Kein Profit auf Kosten des Friedens" »

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