Im Interesse der Gläubiger

Online-Versteigerung von gepfändeten Gegenständen künftig einfacher

Vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände sollen künftig einfacher im Internet versteigert werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch (18. Februar) auf den Weg. Mit der Neuregelung fällt in Zukunft ein Antrag weg, der bislang eigens für die Online-Versteigerung von gepfändeten Gegenständen nötig ist. Mit diesem Vorgehen sollen im Interesse der Schuldner und der Gläubiger möglichst hohe Erlöse für die Sachen erzielt werden. Die Banken dürfen sich freuen.

Je höher der Erlös sei, desto schneller könnten die Schulden getilgt werden, betonte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie geht davon aus, dass bei einer Internetversteigerung höhere Erlöse als bei üblichen Präsenzversteigerungen erzielt werden können. Die Bundesländer sollen Einzelheiten durch eigene Rechtsverordnungen regeln dürfen.

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