"Rütgers hat Angst vor der Demokratie"
NRW-Kommunalwahl darf nicht mit Europawahl stattfinden
Gegen den Widerstand von SPD und Grünen soll die nordrhein-westfälische Kommunalwahl nun am 30. August stattfinden. Darauf habe er sich mit Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) und Vize-Ministerpräsident Andreas Pinkwart (FDP) verständigt, sagte Innenminister Ingo Wolf (FDP). Man lehne eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September bewusst ab. Der Urnengang in den Städten und Gemeinden solle nicht "vom Kampf um das Kanzleramt" überlagert werden, betonte Wolf.
In der Urteilsbegründung sagte Gerichtspräsident Michael Bertrams, das Gesetz über die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl sei "mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar und nichtig". Zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen dürften "äußerstenfalls drei Monate liegen". Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist, ergänzte der Verfassungsrichter.
SPD und Grüne forderten Ministerpräsident Rüttgers nach dem Urteil auf, Wolf zu entlassen. "Ausgerechnet der Verfassungsminister erweist sich als Intensivtäter beim Verfassungsbruch", sagte SPD-Landeschefin Hannelore Kraft. Die Entscheidung aus Münster sei ein "Sieg der Demokratie". Die Kommunalwahl müsste eigentlich gemeinsam mit der Bundestagswahl im Herbst stattfinden. Rüttgers habe aber "Angst vor einer hohen Wahlbeteiligung und damit im Kern Angst vor der Demokratie", kritisierte Kraft. Ähnlich äußerte sich der SPD-Bundesvorsitzende Franz Müntefering. "Mehr Demokratie wagen in NRW", forderte Müntefering.
Grünen-Fraktionschefin Sylvia Löhrmann kritisierte den 30. August als neuen Termin. "Die schamlose Trickserei geht nahtlos weiter. Dabei haben CDU und FDP bei der gescheiterten Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl noch völlig anders argumentiert", sagte Löhrmann. Die Wahltermine sollten angeblich reduziert, die Wahlbeteiligung erhöht und die Wahlkosten gesenkt werden. Alle drei Kriterien würden durch den neuen Wahltermin nicht erfüllt.
Auch der CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Stahl übte Kritik an Innenminister Wolf. Er sei "verärgert", sagte Stahl. Es sei ein Fehler gewesen, dass der Innenminister Anfang Februar nicht persönlich an der Anhörung vor dem Gericht teilgenommen habe.
Wolf lehnte Rücktrittsforderungen ab. "Das steht überhaupt nicht zur Diskussion", sagte Wolf. Zugleich forderte er den Koalitionspartner CDU auf, "gegenseitige Schuldzuweisungen" zu unterlassen. Der Verfassungsgerichtshof habe immerhin festgestellt, dass die Kommunalwahl ab 2014 mit der Europawahl zusammengelegt werden könne. Nur 2009 sei dies eben noch nicht möglich. FDP-Generalsekretär Christian Lindner verwies darauf, dass die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl gemeinsam in der Koalition beschlossen worden sei.
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Am 18. Feb. 2009 unter:
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