Wieder ein Wahlgeschenk?

Bürgern winkt Milliardenentlastung durch absetzbare Kassenbeiträge

Schon wieder ein Geschenk für die Wählerinnen und Wähler im Super-Wahljahr: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollen ab 1. Januar 2010 steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sein. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch (18. Februar) in Berlin ein "Bürgerentlastungsgesetz". Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden die Bürger damit jährlich um 9,3 Milliarden Euro im Jahr dauerhaft entlastet.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs für private Krankenversicherungsbeiträge erweitert werden müssen. Um Ungleichbehandlungen zu vermeiden, sieht der Gesetzentwurf vor, dass privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen entlastet werden. Beiträge zur Krankenversicherung für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind ebenfalls von der Steuerbefreiung erfasst.

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