Verstoß gegen das Grundgesetz?
Karlsruhe will "im Mai oder Juni" über EU-"Reformvertrag" urteilen
In der mündlichen Verhandlung am 10. Februar hatten Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Vertragswerk verteidigt. Der EU-Vertrag sichere die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und beeinträchtige die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht.
Die Richter prüfen, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Der Lissabon-Vertrag erweitert unbestritten die Zuständigkeiten der EU.
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Am 19. Feb. 2009 unter:
justizStichworte:
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