Verstoß gegen das Grundgesetz?

Karlsruhe will "im Mai oder Juni" über EU-"Reformvertrag" urteilen

Das Bundesverfassungsgericht will sein Urteil über den EU-Reformvertrag von Lissabon noch in der ersten Jahreshälfte verkünden. "Unser Ziel ist Mai oder Juni", sagte Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle am Mittwochabend (18. Februar) in Karlsruhe beim Jahrespresseempfang des Gerichts. In den anhängigen Verfassungsklagen wird gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.

In der mündlichen Verhandlung am 10. Februar hatten Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Vertragswerk verteidigt. Der EU-Vertrag sichere die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und beeinträchtige die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht.

Die Richter prüfen, ob Deutschland mit seinem Zustimmungsgesetz zu dem EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Der Lissabon-Vertrag erweitert unbestritten die Zuständigkeiten der EU.

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