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Behörde genehmigt Einlagerung von Atommüll aus Karlsruhe in Lubmin

Schiffs-, Forschungs- und Leistungsreaktoren

In das atomare Zwischenlager Nord in Lubmin darf Atommüll aus der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe eingelagert werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter erteilte am Dienstag (24. Februar) der Zwischenlager Nord GmbH (ZLN GmbH) und der Energiewerke Nord GmbH die Genehmigung, fünf Castor-Behälter aufzunehmen. Der Transport der darin befindlichen Glaskokillen mit einer maximalen Masse von einer Tonne Kernbrennstoffe soll 2010 stattfinden.

Das radioaktive Material stammt aus der Wiederaufarbeitung von bestrahltem Brennstoff aus Schiffs-, Forschungs- und Leistungsreaktoren aus dem Zeitraum 1971 bis 1990. 1991 waren die Stilllegung und der vollständige Rückbau der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe beschlossen worden.

Voraussetzung dafür ist der Abtransport der sogenannten Kokillen aus der Verglasungseinrichtung Karlsruhe. In diesen Behältern ist der radioaktive Müll in Glas eingeschmolzen.