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EU-Kommission will Bonuszahlungen an Bank-Manager begrenzen

"Unvertretbare Risiken"

Die EU-Kommission will offenbar schärfer gegen exzessive Bonuszahlungen an Manager vorgehen. EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso kündigte dazu am Samstag (21. Februar) ein Konzept der EU-Kommission an. Ein "erster Fahrplan" solle beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU am 1. März diskutiert werden, sagte Barroso dem "Hamburger Abendblatt". Details werde die Kommission "im April oder Mai" vorstellen.

"Es ist wirklich ein Skandal, was manchmal vor sich geht", sagte Barroso. Exzessive Bonuszahlungen verleiteten Finanzmanager dazu, unvertretbare Risiken einzugehen. Die Folgen sehen wir jetzt in der Finanzkrise".

Daher solle ein System geschaffen werden, das "die Gier nach schnellen Gewinnen zügelt und in dem Scheitern nicht belohnt wird", sagte der Kommissionspräsident. Die Europäer hätten die Möglichkeit, "Maßstäbe zu setzen für den Rest der Welt".

Gewinne mit Pfandbetrag

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat das klare Bekenntnis der EU-Kommission zum Dosenpfand begrüßt. Die am Wochenende bekannt gewordene Kritik von EU- Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein richte sich nicht gegen das Dosenpfand an sich, sondern vielmehr gegen die auf Druck des Handels zustande gekommene neunmonatige Übergangsregelung, betonte die DUH. Teile des Handels hätten nach Informationen der DUH offensichtlich nie die Absicht, sich konstruktiv am Aufbau des bundesweiten Pfandsystems zu beteiligen. Sie hätten die Übergangsregelung ausgenutzt, um über ein für den Verbraucher extrem nachteiliges Bon-System möglichst wenig Dosenpfand auszahlen zu müssen. Nach Berechnungen der DUH beträgt der so einbehaltene Einweg-Pfandbetrag für die Monate Januar bis Juni 2003 insgesamt 250 Millionen Euro. "Dies ist eine schallende Ohrfeige für Metro und Tengelmann", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Diese Handelsunternehmen hatten im Dezember 2002 den Aufbau eines bundesweit einheitlichen Pfandsystems verbindlich zugesagt, ihre Zusage aber Anfang Juni 2003 gebrochen.

Die DUH fordert Bundesumweltminister Jürgen Trittin dazu auf, "zukünftig keine weiteren Freiwilligen Selbstverpflichtungen mit rechts- und wortbrüchigen Unternehmen abzuschließen". Die derzeitige Übergangsregelung darf nach Ansicht der DUH nur noch bei Handelsunternehmen toleriert werden, die sich verpflichten, spätestens zum 1. Oktober 2003 das Dosenpfand gesetzeskonform und kundenfreundlich zu erheben, indem sie sich beispielsweise an dem nationalen Rücknahmesystem von Lekkerland-Tobaccoland beteiligen.

Auch der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien hat betont, dass die Kommission die politische Entscheidung zur Einführung des Dosenpfandes akzeptiere und unterstütze. Es könne nicht angehen, dass große Handelskonzerne wie Metro oder Tengelmann vorsätzlich geltendes Recht boykottieren und darauf hofften, mit ihrer Trotzhaltung auf dem Rücken des Verbrauchers der Pfandregelung zu entgehen, die bereits seit 1991 Gesetz sei, so Roland Demleitner, Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien.

Der Verband machte zudem deutlich, dass die Kritik der Kommission an der jetzt praktizierten Übergangsregelung allenfalls als vergangenheitsbezogen betrachtet werden müsse. "Nachdem Lekkerland-Tobaccoland eindeutig erklärt hat, bis 01.10.2003 ein bundeseinheitliches Pfand- und Rücknahmesystem für Einweggetränkeverpackungen zu schaffen, das für andere Anbieter und Handelshäuser offen ist, ist sichergestellt, dass auch ausländische Einweganbieter in das künftige Rücknahmesystem weiter integriert bleiben", so Demleitner.

Die seit dem 01.01.2003 geltende Pfandregelung habe in der gesamten Brau- und Getränkewirtschaft zu massiven Neuinvestitionen vor allem in das umweltfreundliche Mehrwegsystem geführt. So sei der Mehrwegpool der deutschen Brauwirtschaft, dessen standardisierten Flaschen- und Kastensystemen traditionell auch viele ausländische Brauereien angeschlossen seien, stark ausgeweitet worden. Die Glasindustrie und die Kastenhersteller würden derzeit am äußersten Rand ihrer Kapazitäten produzieren.

Am 21-07-2003

Gentechnik

Gentech-Saatgut soll erstmals in den EU-Sortenkatalog aufgenommen werden. Darüber entscheidet morgen die EU-Kommission in einer Sitzung. Damit sei, laut der Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), genverändertes Pflanzengut EU-weit freihandelbar und es könne von jedem angebaut und verkauft werden. Bei der Zulassung handelt es sich um die Zulassung von 17 Pflanzensorten des landwirtschaftlichen Großkonzerns Monsanto. Üblicherweise werden laut Moldenhauer, Arten aus den nationalen Sortenkatalog in den EU-Katalog übernommen. So war die Zulassung von Gen-Saatgut innerhalb der EU schon in Spanien, Frankreich und in den Niederlanden erlaubt. Insgesamt wird über den allgemeinen EU-Sortenkatalog abgestimmt, in dem die 17 Gen-Sorten des "Genmais Mon 810" von Monsanto mitaufgenommen werden sollen. Damit wäre das Reinheitsgebot für Saatgut hinfällig.

Fällt morgen die Entscheidung für die Zulassung dieser Saatgutsorten, gibt es erneut das Problem der Verunreinigungen: Der Anbau von Gentech-Sorten macht es unmöglich, die veränderten Pflanzengene nur auf die Anbaufläche zu reduzieren. Mit dem Pollenflug und der Bestäubung durch Bienen werden Genfreies Saatgut und Gentech-Sorten vermischt. Die Grenzwerte für Verunreinigungen stiegen an.

Gleichzeitig wird es auch um die Festlegung der Grenzwerte gehen und als Tagesordnungspunkt unter "zufällig oder technisch nicht zu vermeidendes Vorhandensein von Spuren genetisch veränderter Organismen in anderen Erzeugnissen" erwähnt. Die EU-Kommission plant Grenzwerte für Mais und Raps-Saaten bei 0,3 und für Zuckerrüben, Kartoffeln und Baumwolle bei 0,5 Prozent. Der BUND warnt die EU-Kommission, dass diese Grenzwerte zu hoch angesetzt seien, weil sie die Vermischung zwischen freien und Gentech-Saatgut unterstützt. So seien die "höheren Grenzwerte" ein "Zugeständnis an die Gentechnik-Industrie".

Das Thema Gentechnik betraf die Verbraucher bisher nur bei fünf landwirtschaftlichen Produkten: Raps, Mais, Baumwolle, Zuckerrüben und Kartoffeln, die mit einer Genkennzeichnungspflicht versehen waren. So konnten diese Produkte importiert und in Futtermitteln und in der Nahrungsherstellung weiterverarbeitet werden, aber nicht angepflanzt und gehandelt werden. Moldenhauer deutet auf die "große Lücke" innerhalb der Kennzeichnungspflicht hin: Besonders Mais würde in erster Linie für die Tierfütterung verwendet. Fütterung von Genfutter müsse aber nicht in den Endprodukten wie Milch und Fleisch angezeigt werden. Würde Gensaatgut zugelassen, stiege die Tierfütterung mit Genprodukten an, denn laut Moldenhauer sei es zu erwarten, dass die Hersteller für Gen-Saatgut den Markt vorerst mit Dumpingpreisen überfluten würden.

Am 07-09-2004

Tierschutz

Für die Haltung der mehr als vier Milliarden Masthühner, die jedes Jahr allein in den 15 alten EU-Staaten geschlachtet werden, hat die Europäische Kommission diese Woche einen Richtlinien-Vorschlag präsentiert. "Aus Sicht des Tierschutzes ist der Vorschlag höchst unzureichend, da zentrale Forderungen des Wissenschaftlichen Komitees für Tiergesundheit und Tierschutz der EU kaum berücksichtigt wurden. Es ist zu befürchten, dass gravierende Defizite bei der intensiven Masthühnerhaltung auch in Zukunft bestehen bleiben", erklärt Thomas Pietsch, Nutztier-Experte der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Die Masthühnerhaltung ist eine der intensivsten Produktionsformen überhaupt. In nur fünf bis sechs Wochen werden bis zu 40.000 Hühner in völlig überfüllten Hallen auf ihr Zielgewicht von zwei Kilogramm gemästet. In diesen rund 35 Tagen teilen sich etwa 20 Tiere einen einzigen Quadratmeter Bodenfläche. Die eingesetzten Tiere sind gezielt auf rasend schnelle Gewichtszunahmen gezüchtet, die das Auftreten zahlreicher qualvoller Erkrankungen begünstigt. Bei dieser Intensivmast liegt die Sterblichkeit mit circa einem Prozent pro Woche um ein Vielfaches höher als beim Einsatz langsam wachsender Rassen oder bei jungen Legehennen.

In einem Bericht aus dem Jahr 2001 hatte das Wissenschaftliche Komitee der EU die Folgen der intensiven Selektion auf schnelle Gewichtszunahmen als wichtigsten Faktor für Beeinträchtigungen des Wohlbefindens bei Masthühnern benannt. "Diese Problematik wird im aktuellen Vorschlag nicht berücksichtigt. Auch soll den Tieren weniger Platz zugestanden werden, als Legehennen in tierquälerischen Käfigbatterien", sagt Thomas Pietsch. "So sieht der Entwurf zwar eine Besatzdichte von 30 Kilogramm pro Quadratmeter Bodenfläche vor, beinhaltet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, die Dichte auf 38 Kilogramm pro Quadratmeter zu erhöhen, wenn bestimmte Zusatzvorgaben eingehalten werden. Ein Großteil der deutschen Betriebe hält diese schwachen Zusatzvorgaben schon heute ein. Deshalb ist sogar mit einem Anstieg der heute üblichen Besatzdichte von 35 Kilogramm pro Quadratmeter auf 38 Kilogramm pro Quadratmeter zu rechnen. Die Bedingungen für mehr als 350 Millionen deutsche Masthühner werden sich also verschlechtern."

Der EU-Vorschlag müsse dringend überarbeitet werden und zwingend die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse des eigenen Fachausschusses berücksichtigen. Um die Lebensbedingungen der Masthühner zu verbessern, fordert VIER PFOTEN die Herabsetzung der Besatzdichte auf 25 Kilogramm pro Quadratmeter und die obligatorische Verwendung langsam wachsender Zuchtlinien, die für Herz-Kreislauferkrankungen, Schädigungen des Bewegungsapparates und weitere zuchtbedingte Gesundheitsprobleme weniger anfällig sind.

Am 03-06-2005

"Hochpreisige Reisen"

Die Globalisierung, der demografische Wandel und die verkehrstechnischen Entwicklungen sind nach Auffassung der EU-Kommission die treibenden Kräfte für das rasante Wachstum der europäischen Tourismusindustrie. Etwa zwei Millionen Fremdenverkehrsbetriebe beschäftigten rund 4 Prozent aller Arbeitskräfte, was rund acht Millionen Arbeitsplätzen entspreche. Zwar sei Europa die am häufigsten bereiste Region der Welt, doch die Zahl der Besucher aus aller Welt steige langsamer als im internationalen Durchschnitt. "Es entstehen neue, konkurrierende Reiseziele, die den weltweiten Wettbewerb für die EU noch verschärfen", schreibt die Kommission. Angesichts dieser Herausforderungen hat die Kommission einen Vorschlag dazu vorgelegt, "wie sich die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusindustrie in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen verbessern lässt". Da in den Augen vieler Touristen Europa als Ganzes ein Reiseziel darstelle, möchte die Kommission die einzelnen Reiseziele in der EU durch ein neues Webportal unter dem Motto "Visit Europe" fördern.

Die für den Tourismus zuständigen Minister trafen am Dienstag in Wien zu einer europäischen Konferenz unter dem Motto "Tourismus - Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in Europa" zusammen. "Europa ist das weltweit führende Reiseziel. Wir müssen jedoch noch mehr tun, um unseren Wettbewerbsvorteil zu wahren", sagte der Vizepräsident der Kommission, Günter Verheugen. "Mit unseren Vorschlägen geben wir den Mitgliedstaaten europäische Schützenhilfe für ihre eigenen Bemühungen. Sie werden zu einer effizienteren und koordinierteren Förderung Europas als einzigartiges Reiseziel beitragen."

Die EU-Kommission schlägt eine bessere Koordinierung politischer Maßnahmen vor. Damit solle gewährleistet werden, dass politische Initiativen mit Auswirkungen auf den Tourismus die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors nicht beeinträchtigen. Sinnvoll sei auch eine "optimierte Nutzung der bestehenden europäischen Finanzierungsinstrumente". Der Tourismussektor "wird weiterhin umfangreiche Unterstützung durch die verschiedenen europäischen Finanzierungsinstrumente erhalten".

Eine "europäische Agenda 21 für den Tourismus" soll zudem die "Nachhaltigkeit im Tourismus" fördern. Die Rechtsvorschriften, die sich auf die Tourismusindustrie auswirken können, sollen in den Prozess "der besseren Rechtsetzung" einbezogen werden. Zudem schlägt die Kommission "mehr Werbung für europäische Reiseziele" vor. Die Globalisierung biete neue Chancen, "indem sie neue Märkte wie China, Russland und Indien mit zahlungskräftigen Kunden erschließt, die auch hochpreisige Reisen nachfragen".

Der Tourismus wirke sich sektorübergreifend auf zahlreiche andere Wirtschaftszweige wie Verkehr, Bau und Einzelhandel sowie auf die zahlreichen Branchen aus, die Urlaubsprodukte oder mit Urlaubs- oder Geschäftsreisen zusammenhängende Dienstleistungen anbieten. Trotz einiger internationaler Großkonzerne überwiegten die kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Sektor.

Die europäische Tourismusindustrie im engsten Sinne erwirtschaftet nach Angaben der EU-Kommission über 4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Gemeinschaft. Berücksichtige man noch die Verknüpfungen mit anderen Sektoren, so trage der Tourismus schätzungsweise bis zu 11 Prozent zur Wirtschaftsleistung bei und beschäftige mehr als 24 Millionen Menschen. Das entspreche 12 Prozent der Arbeitskräfte insgesamt.

Am 21-03-2006

Kritik an Schornsteinfegergesetz

Die EU-Kommission macht Druck für die Durchsetzung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs. In Deutschland, Belgien, Griechenland und Spanien sieht sie diese wirtschaftlichen Freiheiten behindert. So will die Kommission Deutschland offiziell auffordern, Teile des Schornsteinfegergesetzes zu ändern. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage sei es einerseits deutschen Staatsbürgern nicht möglich, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen. Zum anderen seien Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten "daran gehindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten". Die Kommission hatte die Bundesregierung bereits im Jahr 2003 in einem Aufforderungsschreiben ersucht, zu diesen Bedenken Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung hatte der Kommission daraufhin ihre Bereitschaft zu einer Änderung des Schornsteinfegergesetzes erklärt und entsprechende Zeitplanungen vorgelegt. Darin sei in Aussicht gestellt worden, dass ein geändertes Schornsteinfegergesetz im Jahr 2006 in Kraft treten könne. Da der Kommission bislang keine Gesetzgebungsvorlage übermittelt worden sei, habe sie nun entschieden, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" abzugeben. Dabei handelt es sich um die letzte Vorstufe vor einem so genannten Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Deneben unternimmt die EU-Kommission auch weitere Schritte gegen Belgien, Griechenland und Spanien, um die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehrs schrittweise zu erzwingen.

Belgien werde offiziell um eine Änderung der Anforderung ersucht, "der zufolge Fortbildungsunternehmen, die in der französischsprachigen Region Wallonien tätig werden möchten, ihren Hauptsitz in dieser Region haben müssen". Dies verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die im Vertrag festgeschriebene Dienstleistungsfreiheit.

Griechenland wird offiziell aufgefordert, im "Get Certified"-Programm festgelegte Bestimmungen für Zertifizierungsstellen zu ändern. "Akkreditierungsstellen müssen in Griechenland Unternehmen, die von der Zertifizierungsstelle bereits bestätigt wurden, Kontrollen vor Ort unterziehen", was in den Augen der Kommission nicht mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 49) vereinbar ist.

Obwohl diese Anforderung in gleicher Weise für die griechischen Zertifizierungsstellen gilt, meint die Kommission, dass diese Rechtslage die nicht griechischen Zertifizierungsstellen im Vergleich zu den in Griechenland niedergelassenen Stellen "erheblich benachteiligt".

Die Kommission hat weiterhin beschlossen, ein "Aufforderungsschreiben" an Spanien zu richten, da dieser Mitgliedstaat es versäumt habe, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar 2006 nachzukommen. Der Gerichtshof habe festgestellt, dass verschiedene rechtliche Anforderungen des spanischen Gesetzes über private Sicherheitsdienste gegen Bestimmungen des EU-Vertrags über die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit verstießen und nicht mit den Richtlinien über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise vereinbar sind. Dazu zähle etwa die Forderung, dass nur eine juristische Person diese Art von Dienstleistung erbringen dürfe. Spanien habe es bisher unterlassen, seine Rechtsvorschriften in Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs zu ändern.

Am 12-10-2006

Keine Zusatz-Beihilfe

Die Europäische Kommission hat gemäß den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine "eingehende Prüfung" möglicher Beihilfeelemente in den vom Bundesland Sachsen notifizierten Regelungen für DHL und den Flughafen Leipzig/Halle eingeleitet. Mit diesen Regelungen will Sachsen einen Kapitalbeitrag zur Finanzierung der neuen Start- und Landebahn Süd des Flughafens Leipzig/Halle und finanzielle Garantien leisten. Die Kommission bezweifelt, dass beide Maßnahmen mit dem "Grundsatz des marktwirtschaftlichen Kapitalgebers" vereinbar sind. Die Kommission will insbesondere sicherstellen, dass DHL - eine Tochtergesellschaft der Deutsche Post AG - über die bereits von der Kommission genehmigte regionale Investitionsbeihilfe hinaus keine weitere staatliche Beihilfe für ihr neues Drehkreuz am Flughafen Leipzig/Halle erhält. Eine zusätzliche Beihilfe könnte nach Auffassung der EU-Kommission den Wettbewerb auf dem Expressfrachtmarkt beeinträchtigen. Im April 2006 habe Deutschland der EU Regelungen für den Bau und Betrieb der neuen Start- und Landebahn Süd am Flughafen Leipzig bekannt gemacht. Ausschlaggebend für den Ausbau des Flughafens sei die Entscheidung des Expressdienstleisters DHL, sein europäisches Drehkreuz nach Leipzig zu verlegen.

Nach Ansicht der Kommission könnten die Regelungen möglicherweise zwei Elemente staatlicher Beihilfe enthalten:

Der Bau der Start- und Landebahn Süd wird über Kapitaleinbringungen des Landes Sachsen, dem Hauptanteilseigner des Flughafens, finanziert. "Da diese neue Start- und Landebahn DHL-Flügen vorbehalten zu sein scheint, muss die Finanzierung aus staatlichen Mitteln, die beihilferechtliche Bedenken aufwerfen könnte, als kommerzielle Transaktion geprüft werden", so die EU-Kommission. Eine erste Bewertung der Kommission habe ergeben, dass die Einnahmen aus dem Betrieb der Start- und Landebahn Süd nicht ausreichen dürften, um die Zusatzkosten zu decken und eine angemessene Rendite der vom Land Sachsen getätigten Investitionen zu gewährleisten, wie sie ein marktwirtschaftlicher Kapitalgeber erwarten würde.

Aufgrund der ihr bislang vorliegenden Informationen will die Kommission daher "nicht ausschließen, dass die Kapitaleinbringungen des Landes Sachsen DHL und dem Flughafen Leipzig/Halle einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschaffen".

Das Land Sachsen leistet gegenüber DHL offenbar auch "finanzielle Garantien" dafür, dass das Unternehmen die Flughafeneinrichtungen während 24 Stunden an sieben Tagen der Woche nutzen kann. "Da die vom Freistaat Sachsen übernommenen Risiken nicht angemessen vergütet werden", bezweifelt die Kommission, dass DHL diese Garantien zu marktwirtschaftlichen Bedingungen erhalten hat.

Nach Angaben der EU-Kommission erhielt DHL bereits staatliche Subventionen: Vor zwei Jahren sei eine Investitionsbeihilfe für DHL gemäß dem Multisektoralen Gemeinschaftsrahmen von 1998 über Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben von der Kommission genehmigt worden.

Am 22-11-2006

Bau von Panamax-Schiffen

Die EU-Kommission hat eine regionale Investitionsbeihilfe in Höhe von 4,2 Millionen Euro für die Volkswerft Stralsund nach den Bestimmungen des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen genehmigt. Nach einer eingehenden Prüfung sei die Kommission nun zu dem Ergebnis gekommen, "dass die Investitionen nicht über eine Modernisierung der Werft mit dem Ziel der Produktivitätssteigerung hinausgehen und nicht zu einer ungebührlichen Erweiterung der Werftkapazität führen werden". Deutschland hatte die Kommission im August 2005 um eine Genehmigung der Subvention ersucht, mit der in der Werft größere Schiffe - so genannten Panamax-Schiffe mit einer Verdrängung von 65.000 Tonnen - "zu wettbewerbsfähigen Kosten" gebaut werden sollen. Zu den angegebenen Investitionskosten von 18,7 Millionen Euro kann der Staat nun 4,2 Millionen Euro beisteuern. Die 4,2 Millionen Euro für die Werft in Mecklenburg-Vorpommern entspreche "der höchsten nach den Schiffbau-Rahmenbestimmungen zugelassenen Beihilfeintensität von 22, Mecklenburg-Vorpommern erft Stralsund habe ihren Standort in Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland, in dem der Lebensstandard unter dem EU-Durchschnitt liege und hohe Arbeitslosigkeit herrsche, teilte die EU-Kommission mit. In solchen Gebieten könnten staatliche Beihilfen genehmigt werden, wenn sie der Förderung der regionalen Entwicklung dienten.

Neelie Kroes, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, erklärte hierzu: "Die Beihilfe gibt Anreize für mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit in einem Werftbetrieb der EU. Dies entspricht dem Ziel des Aktionsplans für weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen. Ich bin überzeugt, dass die Beihilfe ausschließlich der Modernisierung der Werft dient und keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen werden."

Zweifel wegen des Anstiegs der Kapazität zur Stahlbearbeitung

Anfänglich bezweifelte die Kommission noch, dass die angemeldeten Investitionen die Voraussetzungen der Rahmenbestimmungen erfüllten und auf die Modernisierung einer bestehenden Werft beschränkt seien, durch die die Produktivität vorhandener Anlagen erhöht werden solle. Die Kommission hatte ferner Bedenken, dass die Investitionen "zu einer erheblichen Erweiterung der Werftkapazität führen" könnten.

Nun heißt es offiziell, die eingehende Untersuchung der Kommission habe ergeben, "dass die geförderten Investitionen tatsächlich zur Produktivitätssteigerung der Werft bestimmt sind. Die Bedenken der Kommission, dass die Investitionen zu einer ungebührlichen Kapazitätserweiterung führen würden, wurden ausgeräumt, weil Deutschland nachweisen konnte, dass die Kapazität zur Stahlbearbeitung zwar leicht ansteigen wird, aber das Produktionsvolumen der Werft nach Umsetzung des Investitionsvorhabens insgesamt unverändert bleibt".

Am 06-12-2006

"Horizontale Überschneidungen"

Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme des britischen Reise-Unternehmens MyTravel Group PLC durch die deutsche KarstadtQuelle AG genehmigt. Die Komission sei zu dem Schluss gelangt, dass die geplante Übernahme "den wirksamen Wettbewerb" im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder wesentlichen Teilen desselben "nicht nennenswert" beeinträchtigen werde. Ganz so eindeutig war die Bewertung in der Kommission aber offenbar nicht. Denn andererseits teilte die EU-Behörde mit, dass es durch die geplante Übernahme "zu horizontalen Überschneidungen kommen" werde. Die KarstadtQuelle AG zählt laut Kommission zu den größten europäischen Kaufhausketten und Versandhandelsunternehmen. Eines ihrer Tochterunternehmen sei die Thomas Cook Group, ein Reiseunternehmen, das Flüge, Hotelvermittlung, Pauschalreisen und Reisebürodienste anbiete. KarstadtQuelle sei unter anderem in Belgien, Frankreich, Irland, in den Niederlanden, in Österreich, Polen, Ungarn und im Vereinigten Königreich tätig.

Bei MyTravel handele es sich um einen multinationalen Reisekonzern, der hauptsächlich in den Bereichen Charterflüge, Pauschalreisen und Reisebürodienste für Kunden aus dem Vereinigten Königreich, Irland, Nordeuropa and Nordamerika tätig sei.

"Durch die geplante Übernahme wird es zu horizontalen Überschneidungen kommen, besonders was das Angebot an Pauschalreisen im Vereinigten Königreich und Irland betrifft", so die Kommission. "Derzeit gibt es im dortigen Reisemarkt vier große vertikal integrierte Reiseanbieter (Thomas Cook, MyTravel, TUI und First Choice), eine große Anzahl kleinerer unabhängiger Anbieter für Kurzstreckenreisen sowie einige mittelgroße Anbieter für Fernreisen wie Virgin Travel und Kuoni."

Die Untersuchung der Kommission ergab nach offizieller Darstellung, "dass unter Berücksichtigung der Marktanteile aller Anbieter von Kurzstrecken- und Fernreisen im Vereinigten Königreich und in Irland der beabsichtigte Zusammenschluss nicht zu Preiserhöhungen bei den betreffenden Unternehmen führen wird, da sie auch weiterhin mit TUI und First Choice sowie mit zahlreichen kleineren Anbietern von Pauschalreisen konkurrieren müssen".

Darüber hinaus werde die beabsichtigte Fusion "das Risiko der Koordinierung von Preisen oder Leistungen" zwischen den verbleibenden großen Reiseanbietern im Vereinigten Königreich und in Irland nicht sonderlich erhöhen, hofft die Kommission.

Am 07-05-2007

Dow Chemical/Wolff Walsrode

Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Unternehmens Wolff Walsrode durch den US-amerikanischen Dow Chemical-Konzern genehmigt. Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem wesentlichen Teil desselben durch das Vorhaben "nicht erheblich" beeinträchtigt. Wolff Walsrode ist Produzent und Anbieter von Cellulosederivaten (Kunststoffe auf Cellulosebasis) über seinen Geschäftsbereich Wolff Cellulosics und von Faser- und Kunstdärmen über seinen Geschäftsbereich Walsroder Casings. Die Wolff-Gruppe gehört derzeit zum Chemieriesen Bayer. Die Dow Chemical Corporation ist die Muttergesellschaft des Dow-Konzerns, der in den Geschäftsfeldern Kunststoffe, Chemikalien, Produkte für die Landwirtschaft, Kohlenwasserstoffe sowie Energieerzeugnisse und –dienstleistungen tätig ist.

Sowohl Dow als auch Wolff operieren den Angaben zufolge auf den Märkten für Celluloseether (Kunststoffe auf Cellulosebasis, die auch als Cellulose-Derivate bezeichnet werden). Ihre Produktpaletten überschneiden sich nur bei Methylcellulosen (MC) und deren Derivaten (MC&D), den wirtschaftlich bedeutendsten Celluloseethern.

Methylcellulosen und deren Derivate werden vorwiegend in der Baustoffindustrie verwendet, kommen aber auch bei der Herstellung von Arzneimitteln, Nahrungsmitteln und Körperpflegemitteln zum Einsatz.

Kommissionsentscheidung basiert auf "Hinweisen"

Die Untersuchung der Kommission erstreckte sich vor allem auf den MC&D-Markt im EWR, wo das neue Unternehmen zu einem führenden Anbieter würde. Da jedoch auf diesem Markt mit Shin-Etsu/Tylose, Hercules/Aqualon und Samsung drei wichtige Mitbewerber operierten und es "Hinweise" auf eine Zunahme der Einfuhren und Kapazitäten gebe, ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der neue Marktführer auch weiterhin einem "wirksamen Wettbewerb" ausgesetzt sein wird.

Am 21-06-2007