"Bundesrechtliche Regelung"
Kein Mindestlohn-Volksbegehren in Bayern
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts lassen die bestehenden Gesetze zum Mindestlohn auf Bundesebene keinen Raum für die mit dem Volksbegehren beabsichtigte landesrechtliche Regelung. Der Bund habe von seiner gesetzgeberischen Kompetenz "erschöpfend Gebrauch gemacht", erklärte das Gericht. Sollte sich eine bundesrechtliche Regelung darüber hinaus als unzureichend erweisen, so sei es ebenfalls nicht Sache der Länder, dafür Abhilfe zu schaffen.
Trotz der Niederlage gab sich der Vorsitzende des DGB Bayern, Fritz Schösser, kämpferisch. "Der Mindestlohn bleibt auf der Agenda", kündigte er an. Das Gericht habe nicht in der Sache entschieden. Vielmehr sei nun klar, dass die Lösung des Problems allein beim Bund liege. Der DGB sehe sich als "Sieger in der Sache" und werde den politischen Druck im Bundestagswahljahr weiter erhöhen, sagte Schösser.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht die Position seines Ministeriums bestätigt. Er lobte darüber hinaus, dass der Verfassungsgerichtshof der politischen Debatte nicht vorgegriffen habe. "Das ist kein Urteil gegen den Mindestlohn", so Herrmann.
Schärfer kommentierte der Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP) die Gerichtsentscheidung. "Gott sei Dank ist dieser beschäftigungspolitische Irrweg vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppt worden", sagte Zeil. Ein solches Gesetz hätte die Beschäftigungschancen Geringqualifizierter spürbar verschlechtert und dem Standort Bayern geschadet. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) begrüßte das Urteil ebenfalls.
Bayerns SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget wies auf das Sondervotum von zwei der neun Richter des Verfassungsgerichts hin. Diese hatten der Auffassung des Gerichts widersprochen und argumentiert, eine erschöpfende Bundesregelung zum Mindestlohn liege gerade nicht vor und das Volksbegehren sei daher zulässig. Die Grünen im Landtag wollen bei der Bundestagswahl weiter für die Einführung von Mindestlöhnen kämpfen.
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Am 03. Feb. 2009 unter:
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