Kommunales Verbot hat Bestand

Gericht untersagt geplantes Atommüll-Zwischenlager in Hanau

In Hanau darf kein weiteres Zwischenlager für radioaktive Abfälle entstehen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Dienstag (3. Februar) eine Klage der Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) ab, deren Bauvorhaben von der Stadt nicht genehmigt worden war. Die Kommune habe mit dem Verbot den Rahmen ihrer "planerischen Gestaltungshoheit" nicht überschritten, urteilten die Kasseler Richter.

NCS betreibt auf dem Gelände des früheren Brennelemente-Werks im Hanauer Stadtteil Wolfgang bereits zwei Zwischenlager für rund 6000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Abfälle. In einer noch in den 1980er Jahren errichteten Halle wollte das Unternehmen nun weitere 4000 Tonnen Atommüll einlagern - etwa Schrott aus Kernkraftwerken oder verstrahlte Schutzanzüge. Um das Vorhaben wird seit 2006 gestritten.

Im November 2007 wurde die Stadt Hanau vom Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main verurteilt, eine Baugenehmigung zu erteilen. Diese Entscheidung hob der VGH jetzt in zweiter Instanz auf. Die Revision ließ der Senat nicht zu. Ob das Logistikunternehmen gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen wird, wollte die Geschäftsleitung am Dienstag noch nicht sagen.

(Az.: 3 A 1207/08)

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