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Steuerbescheide zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt

Verwirrung um Pendlerpauschale

Knapp zwei Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es neue Verwirrung um die Pendlerpauschale. Hintergrund ist, dass die Finanzbehörden die Steuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 zur Rückzahlung der Kilometerkosten nur unter Vorbehalt erlassen. Das Bundesfinanzministerium verteidigte dieses Vorgehen.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Finanzämter in einem Schreiben angewiesen, dass Rückzahlungen der Pendlerpauschale mit einem sogenannten Vorläufigkeitsvermerk versehen werden. Die Steuerbescheide, die derzeit an die Arbeitnehmer verschickt werden, enthalten deshalb den Zusatzpassus: "Sollte aufgrund gesetzlicher Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich."

Der Vizepräsident des Finanzgerichts des Saarlandes, Peter Bilsdorfer, warf Steinbrück deshalb eine "Verdummung des Steuervolks" vor. Der Passus erlaube es der nächsten Bundesregierung nach der Bundestagswahl, die Pendlerpauschale rückwirkend zuungunsten der Pendler erneut zu ändern.

Auch der Bund der Steuerzahler kritisierte die Entscheidung des Finanzministers. Verbandspräsident Karl Heinz Däke sagte: "Der Vorläufigkeitsvermerk führt zu großer Verwirrung. Der Finanzminister hätte diese Formulierung in den Steuerbescheiden nicht zulassen dürfen."

Der Präsident des Automobilclubs ADAC, Peter Meyer, sprach von einem "Wortbruch". Vor knapp zwei Monaten sei die Rückerstattung der Pauschale für die ersten 20 Kilometer von Steinbrück noch als Beitrag zur Konjunkturbelebung verkauft worden.

Das Finanzministerium äußerte "große Verwunderung" über die Debatte. Das Urteil aus Karlsruhe sehe "bis zu einer gesetzlichen Neuregelung" eine Anwendung des alten Rechts zur Pendlerpauschale "im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung" vor. Die Finanzverwaltung habe also keine andere Möglichkeit, als die Steuerbescheide für vorläufig zu erklären.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die von der großen Koalition verabschiedete Kürzung der Pendlerpauschale auf Arbeitswege ab dem 21. Kilometer in den Jahren 2007 und 2008 verfassungswidrig war. Die Bundesregierung hatte darauf hin eine Rückkehr zur alten Kilometerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg beschlossen.